Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei Waidhaus: Waffen, Feuerwerkskörper und Haftbefehle
Waidhaus / Waldsassen - Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am Donnerstag (15. August) in Waldsassen mehrere verbotene Waffen und 11 Kilogramm erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper sichergestellt. Gegen die Besitzer werden nun Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz eingeleitet. In Waidhaus konnten Beamte an der A6 erneut zwei Haftbefehle vollstrecken. Für einen der gesuchten Straftäter endete die Reise in der Justizvollzugsanstalt Weiden.
Bei einer Kontrolle in Waldsassen stoppten die Beamten einen 25-jährigen Türken und fanden ein verbotenes Springmesser im Fahrzeug des Mannes. Dieser gestand den Besitz ein und durfte ohne Messer und mit einer Strafanzeige im Gepäck weiterreisen. Nur kurze Zeit später erspähten die Beamten zwei verbotene Elektroimpulsgeräte im Kofferraum einer 39-jährigen Ukrainerin. Auch diese in Deutschland verbotenen Waffen landeten in der Asservatenkammer der Bundespolizei. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige an und ließen die Ukrainerin weiterreisen.
Bei einer weiteren Kontrolle bewiesen die Beamten erneut ihr Fahndungsgespür und stellten ein verbotenes Springmesser und 11 Kilogramm erlaubnispflichtige Pyrotechnik sicher. Die Besitzer der verbotenen Fracht, zwei Niederländer im Alter von 35 und 40 Jahren, blieben nach der Eineise aus Tschechien im Fahndungsnetz der Bundespolizei hängen und mussten ihre erst kürzlich erworbenen Einkaufsschnäppchen den Beamten der Bundespolizei überlassen. Diese ergänzen nun den Fundus der Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion. Gegen die Niederländer werden nun Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Auch die Grenzbeamten an der A6 in Waidhaus hatte alle Hände voll zu tun. Sie konnten zwei gesuchte Straftäter festnehmen und zwei offene Haftbefehle ad acta legen. Am Mittwoch erwischten sie einen 24-jähriger Rumäne bei der Einreise aus Tschechien und entlarvten ihn als gesuchten Straftäter. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte ihn im März 2023 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro. Die fehlende Zahlungsmoral des Osteuropäers quittierte die Staatsanwaltschaft Regensburg mit einem Haftbefehl, den Beamte der Bundespolizei nun vollstreckt haben. Der Rumäne bezahlte seine offenen Justizschulden und konnte somit seine Reise fortsetzen.
Für einen 39-jährigen Moldauer endete seien Reise nach Deutschland in der Justizvollzugsanstalt Weiden. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld suchte den Mann wegen nicht beglichener Justizschulden mittels Haftbefehles. Wegen Diebstahl mit Waffen verurteilte ihn das Amtsgericht Bielefeld im November 2023 zu einer Geldstrafe in Höhe von 415 Euro zuzüglich 1.000 Euro Verfahrenskosten. Da der Moldauer seine Justizschulden nicht begleichen konnte muss er jetzt die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von knapp drei Monaten absitzen. Beamte der Bundespolizei lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.
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Tobias Pfeiffer
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