BPOLI BHL: Restfreiheitsstrafe mit anschließender Ausweisung

Für einen 47- jährigen Bulgaren war die Reise am heutigen 10. September am Grenzübergang Breitenau beendet. Er war Insasse eines Reisebusses und legte seine gültige Identitätskarte zur Einreisekontrolle vor. Bei der Fahndungsüberprüfung im polizeilichen Auskunftssystem kam heraus, dass gegen ihn zwei Haftbefehle vorliegen. Das Amtsgericht Frankfurt/ am Main verurteilte ihn wegen Raub im Dezember 2021 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Von dieser Gesamtfreiheitsstrafe hat er noch 422 Tage zu verbüßen. Nach Verbüßung der Strafe muss er unverzüglich Deutschland verlassen. Hintergrund ist ein Haftbefehl der Zentralen Ausländerbehörde Darmstadt zu einem 6- jährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland. Dieses wurde mit seiner Abschiebung nach Bulgarien im Jahr 2022 gültig und ist bis November 2028 zeitlich befristet. Vorausgegangen waren mehrere Straftaten wie Diebstahl, Raub und Gefährlicher Körperverletzung. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Berggießhübel Pressesprecher Frank Rehbein Telefon: 03 50 23 - 676 507 E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea@polizei.bund.de