Bilanz zu einer Versammlung mit Bezug zum Nahostkonflikt
Die Polizei Berlin betreute gestern Abend in Kreuzberg mit rund 200 Polizistinnen und Polizisten eine Kundgebung mit Bezug zum andauernden Nahostkonflikt.
Die Kundgebung mit dem Titel „Stoppt die Kriegsverbrechen im Libanon und Palästina“ sollte ab 18 Uhr am Herrmannplatz in Neukölln stattfinden. Gemeinsam mit dem Versammlungsleiter wurde dafür der Gehweg der Straße Hasenheide als neuer Kundgebungsort vereinbart. Etwa eine Stunde nach geplantem Versammlungsbeginn startete die Versammlung, zu der sich in der Spitze circa 350 Personen eingefunden hatten, mit dem Verlesen der Auflagen und Beschränkungen. In ihrem Verlauf kam es kurzzeitig zu Ausrufen mit strafrechtlich relevantem Inhalt sowie zur Feststellung einer 23-jährigen Teilnehmerin, die eine Tasche mit sich führte, auf der sich der Schriftzug „From the River to the Sea“ befand. Diese wurde sichergestellt. Darüber hinaus unterbanden Polizeikräfte eine Situation, in der ein Pressevertreter von Versammlungsteilnehmenden bedrängt und an der Ausübung seiner Arbeit gehindert wurde. Gegen 20.15 Uhr erfolgte aus der Kundgebung heraus ein Flaschenwurf in Richtung
eines Polizeiautos, bei dem niemand verletzt wurde.
Im Rahmen vereinzelter Abstromphasen, die bereits ab 20.30 Uhr erfolgten, kam es auf dem Hermannplatz zu einer wechselseitigen Körperverletzung, in deren Folge zwei Männer im Alter von 18 und 27 Jahren in Krankenhäuser kamen. Beide waren bereits im Rahmen der Kundgebung aneinandergeraten. Die Ermittlungen dazu dauern an.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich gegen 20.15 Uhr auf dem Kottbusser Damm. Dort kam es zu einem Landfriedensbruch, bei dem Unbekannte Pyrotechnik angezündet und brennende Mülltonnen sowie umgeworfene Bauzäune und Baustellenbaken auf die Fahrbahn verbracht hatten.
Im gesamten Verlauf der Versammlung, die gegen 21.20 Uhr vom Versammlungsleiter beendet wurde, wurden insgesamt zehn Personen vorübergehend festgenommen und acht Strafermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruchs sowie wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet.
Pressearbeit und Erreichbarkeit