BPOL NRW: 497 Tage Haft – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl gegen 37-Jährigen
In der Nacht zu Freitag (22. November) kontrollierten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Essen einen Mann. Die Überprüfung seiner Person offenbarte, dass ihn eine Staatsanwaltschaft wegen mehreren Straftaten rechtskräftig verurteilt hatte.
Gegen 1:35 Uhr überprüften Bundespolizisten im Rahmen ihrer Streifentätigkeit im Essener Hauptbahnhof einen 37-Jährigen. Noch bevor er den Beamten seinen Personalausweis aushändigte, äußerte der deutsche Staatsbürger ihnen gegenüber, dass er sich stellen wolle. Ermittlungen zeigten schließlich den Grund für seine Äußerung, denn die Staatsanwaltschaft Essen ließ per Haftbefehl nach ihm suchen. Das Landgericht Essen verurteilte den Mann aus Bedburg-Hau bereits im Oktober 2022 rechtskräftig, wegen des versuchten schweren Raubs, räuberischen Diebstahls, Diebstahl in zwei Fällen, des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in zwei Fällen sowie wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, zu einer Freiheitsstrafe von ursprünglich drei Jahren. Die Restfreiheitsstrafe belief sich zum Zeitpunkt der Überprüfung noch auf 497 Tage. Zudem ergab die Überprüfung, dass der Verurteilte durch das Polizeipräsidium Essen als vermisst ausgeschrieben war. Die Beamten nahmen den Deutschen fest und führten ihn der Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof Essen zu.
Vor Ort durchsuchten die Einsatzkräfte ihn und fanden dabei eine geringe Menge Kokain auf, welches sie beschlagnahmten. Ermittlungen ergaben, dass die Vermisstenanzeige bestand, da der 37-Jährige am Vortag nach der Behandlung seiner verletzten Hand plötzlich aus dem Krankenhaus geflüchtet war. Das Klinikum hatte den Sachverhalt, aufgrund der Verletzung des Mannes, der Polizei gemeldet.
Zur Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit forderten die Uniformierten einen Polizeiarzt an. Als dieser eintraf und den Deutschen untersuchte, löste er dabei zu Begutachtung der Wunde dessen Verband an der Hand. Dabei stellte der Arzt 500,- Euro Bargeld fest, welches unter dem Verband geklemmt war. Woher das Geld stammte, gab der Gesuchte nicht an. Dieses wurde in Verwahrung genommen und gemeinsam mit dem 37-Jährigen einer Justizvollzugsanstalt übergeben. Der Mann aus Bedburg-Hau wird sich nun zudem wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.
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