Polizei kontrolliert Verkehrstüchtigkeit von Auto- und E-Scooterfahrenden
Am vergangenen Wochenende (29.11. - 01.12.) legte die Polizei im Rhein-Kreis Neuss unter anderem einen Schwerpunkt auf die Verkehrssicherheit.
Die Beamten nahmen verstärkt Autofahrer und Elektrokleinstfahrzeuge ins Visier und konnten insgesamt zwölf Fahrzeugführer antreffen, die im Verdacht stehen, Alkohol und Drogen vor Fahrtantritt konsumiert zu haben.
Am Freitag (29.11.) versuchte gegen 12:00 Uhr der Fahrer eines E-Scooters der vor der polizeilichen Kontrolle zu flüchten. Der 33-jährige Korschenbroicher fuhr in der Innenstadt und sollte durch Polizeibeamte kontrolliert werden. Während der Flucht missachtete der Mann das Rotlicht einer Ampel, gefährdete Fußgänger und brachte einen Pkw zu einer Vollbremsung. Erst auf der Bleichstraße konnte ein hinzugerufener Motorradpolizist die Weiterfahrt stoppen. Hier erlangten die Beamten Hinweise auf einen möglichen Konsum von Alkohol und Drogen. Der Korschenbroicher musste die Beamten auf eine Polizeiwache begleiten und durfte diese erst in den späten Abendstunden wieder verlassen. Eine Blutprobe zur Feststellung der Alkohol- und Drogenmenge wurde im entnommen.
Ebenfalls Hinweise auf einen sogenannten Mischkonsum erhielten Polizisten am Sonntagmorgen (01.12.). Gegen 04:00 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung die unsichere Fahrweise einer Verkehrsteilnehmerin auf. Sie fuhr in Schlangenlinien über die Venloer Straße. Bei der Kontrolle erhärtete sich der Verdacht auf den Konsum von Alkohol und mehrerer unterschiedlicher Drogen, so dass der 24-jährigen Neusserin ebenfalls eine Blutprobe entnommen wurde. Ihr Führerschein wurde noch vor Ort sichergestellt.
In Dormagen verursachte nach ersten Erkenntnissen ein vermutlich alkoholisierter 25-jähriger Neusser am Samstag (30.11.) einen Verkehrsunfall. Gegen 15:15 Uhr befuhr dieser die Neusser Straße und überholte einen 49-jährigen Neusser Pkw-Fahrer. Beim Überholvorgang kam er zu einer Kollision der Fahrzeuge. Der mutmaßliche Verursacher des Unfalls hielt jedoch zunächst nicht an. Auf dem Linden-Kirch-Platz stellte er dann sein Fahrzeug ab und entfernte sich fußläufig. Durch Polizeibeamte konnte er im Rahmen der Fahndung jedoch angetroffen und kontrolliert werden. Er war augenscheinlich alkoholisiert und hatte zudem einen schwankenden Gang. Eine Blutprobe wird Aufschluss über die Höhe eines Alkoholgehaltes geben. Zudem stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Ein 40-jähriger Grevenbroicher hat sich selbst bei der Polizei gestellt. Er suchte am Samstag (30.11.) gegen 15:00 Uhr die Polizeiwache auf und erstattete eine Anzeige. Dabei fiel dem aufnehmenden Beamten starker Alkoholgeruch auf. Da der Mann mit einem E-Scooter angereist war und zusätzlich der Verdacht auf einen vorherigen Drogenkonsum bestand, wurde auch ihm eine Blutprobe entnommen.
In allen Fällen wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren eingeleitet. Das Verkehrskommissariat 2 führt die Ermittlungen.
Unter dem Schriftzug #LEBEN führt die Polizei NRW und damit auch die Polizei im Rhein-Kreis Neuss regelmäßig Schwerpunkteinsätze für mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch. Verkehrsteilnehmer sollen zu mehr Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme animiert werden. Ziel ist es, die Zahl der Verkehrsunfälle mit schwerstverletzten Personen dauerhaft zu reduzieren. Diese Kontrollen wird die Polizei auch in Zukunft beibehalten.
Alkohol wirkt sich auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt aus. Bereits ab 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" (Schlangenlinien, Unfall, ...) der Verdacht einer Straftat aufkommen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Aber auch potentielle Beifahrer bittet die Polizei eindringlich, das notwendige Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und nicht zu einem An- oder Betrunkenen ins Auto zu steigen, sondern stattdessen eine solche Fahrt zu unterbinden um sich und andere vor schlimmen Unfällen zu schützen. Die gleichen Promillegrenzen gelten im Übrigen auch für Elektrokleinstfahrzeuge, so genannte E-Scooter.
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