Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei vollstreckt Geld- und Freiheitsstrafen: Mehrere Haftbefehle bei Grenzkontrollen festgestellt

Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der A93 am Dienstag (7. Januar) die Reise eines gesuchten türkischen Staatsangehörigen wegen einer offenen Geldstrafe unterbrochen. Tags zuvor trafen die Beamten in der Kontrollstelle auf eine Italienerin, gegen die ein Haftbefehl vorlag. Dieser Feststellung gingen die Verhaftungen eines Kroaten sowie eines Bulgaren an der Inntalautobahn voraus. Beide Männer müssen längere Freiheitsstrafen verbüßen. Der Türke, der lediglich eine österreichische Asylkarte mitführte, war Beifahrer eines in Österreich zugelassenen Autos. Mithilfe seiner Personalien fanden die Bundespolizisten heraus, dass er aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Laufen wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eine Geldstrafe von rund 1.200 Euro zu zahlen hatte. Der 22-Jährige verfügte zunächst nicht über diese Summe, allerdings legten seine Mitfahrer zusammen und zahlten den geforderten Betrag. Somit blieb ihm die Ersatzhaft erspart. Da er jedoch keine Papiere für den geplanten Aufenthalt in Deutschland besaß, wurde er mit einer Anzeige wegen illegalen Einreiseversuchs im Gepäck nach Österreich zurückgewiesen. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte das Amtsgericht Bamberg eine Geldstrafe von rund 1.000 Euro einschließlich Verfahrenskosten gegen eine Italienerin angeordnet. Die 46-Jährige musste ihre Busreise unterbrechen, um die ausstehenden Justizschulden zu begleichen. Nachdem ihr dies gelungen war, konnte sie ihre Fahrt in Richtung München fortsetzen. Für einen bulgarischen Businsassen blieb die Fahrt hingegen beendet. Wie sich bei der Personalienüberprüfung herausstellte, war dem 35-Jährigen das Freizügigkeitsrecht vom Ausländeramt Hamburg aberkannt worden. Er hatte Deutschland verlassen müssen, nachdem er einen Teil seiner in der Vergangenheit von der Hamburger Justiz verhängten Haftstrafen wegen schweren Raubs und Diebstahls "abgesessen" hatte. Mit seiner Rückkehr in die Bundesrepublik wurden die Restfreiheitsstrafen von insgesamt 449 Tagen fällig. Die Rosenheimer Bundespolizei brachte den Bulgaren in die Justizvollzugsanstalt Bernau. Dort fand sich auch ein Kroate wieder, der ebenfalls mit einem italienischen Reisebus unterwegs war. Bei seiner Kontrolle schlug der Polizeicomputer Alarm, weil er wegen eines früheren Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz gesucht wurde. Das Amtsgericht Offenbach hatte eine Geldstrafe in Höhe von 4.900 Euro festgesetzt. Da der 37-Jährige nicht über die entsprechenden finanziellen Möglichkeiten verfügte, blieb ihm nichts anderes übrig, als die vom Gericht ersatzweise festgelegte 120-tägige Haft anzutreten. Die Bundespolizisten lieferten ihn ins Bernauer Gefängnis ein. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 Fax: 08031 8026-2099 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Internet: | X: bpol_by Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .