250321-1. „Mobil. Aber sicher!“ – Bilanz einer hamburgweiten Verkehrskontrolle
Zeit: 20.03.2025, 06:00 bis 22:00 Uhr
Ort: Hamburger Stadtgebiet
Unter der Leitung der Verkehrsdirektion Süd (VD 4) führten am Donnerstag Beamtinnen und Beamte der Verkehrsdirektionen (VD 1-4 und 6) sowie der Schutz- und Wasserschutzpolizei mobile und stationäre Kontrollen mit dem Schwerpunkt "Ungeschützte Verkehrsteilnehmende" durch.
Insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende und E-Scooter Nutzende sind als ungeschützte Verkehrsteilnehmende immer wieder Gefahren im Straßenverkehr ausgesetzt.
Im Fokus dieser Verkehrskontrollen standen Fahrzeugführende, welche durch ihr Fehlverhalten ungeschützte Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährden können. Die Maßnahmen richteten sich darüber hinaus aber auch an die ungeschützten Verkehrsteilnehmenden selbst.
In diesem Zusammenhang leiteten die insgesamt 225 eingesetzten Polizeikräfte folgende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein:
Straftaten
- 8 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
- 7 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
- 2 x Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln/Alkohol
- 2 x Verdacht der Urkundenfälschung
- 7 x sonstige StrafverfahrenOrdnungswidrigkeiten
- 207 x Missachtung Rotlicht (Fahrzeug- und Radfahrende sowie
Zufußgehende)
- 125 x Geschwindigkeitsverstoß
- 112 x verbotswidrige Handynutzung
- 61 x Verstoß gegen die Anschnallpflicht
- 8 x Fehler beim Abbiegen und Wenden
- 5 x Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
- 15 x Kind nicht oder nicht ordnungsgemäß gesichert
- 317 x Parkverstöße
- 126 x sonstige VerstößeDarüber hinaus stellten die Einsatzkräfte 38 Mängelmeldungen aufgrund technischer Mängel oder nicht mitgeführter Dokumente aus.
Im Rahmen der Präventionsarbeit führte die Verkehrsdirektion 6 (VD 6) knapp vierzig Aufklärungsgespräche und verteilte diverses Informationsmaterial zum Thema Ablenkung im Straßenverkehr.
Es kam zu folgenden Besonderheiten:
Ein Fahrer beförderte auf der Rückbank seines Pkw zwei Kinder, von denen nur eines angegurtet war. Ein Zweijähriger befand sich nicht angeschnallt im Fahrzeug und konnte demnach sich frei bewegen. Dem Mann wurde die Beförderung des Kindes untersagt. Die anwesende Mutter setzte daraufhin ihren Weg gemeinsam mit beiden Kindern zu Fuß fort.
Im Bereich der Reeperbahn beförderte ein 48-Jähriger einen größeren Gegenstand auf einem elektronischen Kleinstfahrzeug. Während der Verkehrskontrolle ergaben sich Hinweise darauf, dass der Deutsche seinen E-Scooter unter dem Einfluss von Alkohol führte. Eine Überprüfung vor Ort ergab einen Atemalkoholwert von rund 1,4 Promille. Die Beamtinnen und Beamten untersagten dem Mann die Weiterfahrt und ordneten eine Blutprobenentnahme an. Zudem leiteten sie ein Strafverfahren ein.
Bei der Überprüfung eines Fahrzeugführers in der Wilstorfer Straße stellten die Polizeikräfte fest, dass der 32-jährige Albaner seinen Pritschenwagen führte, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen ist. Sie leiteten ein Strafverfahren gegen den Mann ein.
Kurz darauf überprüften die Beamtinnen und Beamten an der gleichen Kontrollstelle einen Mercedes Sprinter, dessen 32-jähriger Fahrer, der ebenfalls die albanische Staatsangehörigkeit besitzt, in Verdacht steht, sich illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten. Die Einsatzkräfte leiteten Strafverfahren ein.
An der stationären Kontrollstelle in der Rennbahnstraße überprüften die Polizistinnen und Polizisten den 41-jährigen Fahrer eines Mietfahrzeugs, der einen augenscheinlich gefälschten, ausländischen Führerschein vorlegte. Das mutmaßliche Falsifikat wurde sichergestellt. Zudem leiteten die Einsatzkräfte ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Darüber hinaus transportierte der Nigerianer in seinem Fahrzeug eine Vielzahl an elektronischen Altgeräten, zu deren Herkunft er keinen Nachweis vorlegen konnte. Auch hier wurde ein entsprechendes Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz eingeleitet.
Bei einem mit fünf Personen besetzten Pkw bemerkten die Polizeikräfte während der Verkehrskontrolle, dass der ukrainische Fahrzeugführer (34) ein sogenanntes Butterflymesser mit sich führte. Das Messer wurde daraufhin sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Zudem bestand gegen zwei Insassinnen, die beide ebenfalls die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, jeweils ein Haftbefehl aufgrund diverser Eigentumsdelikte. Während die 36-Jährige ihren Haftbefehl durch eine Zahlung der Geldstrafe abwenden konnte, wurde die 41-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen dem Untersuchungsgefängnis zugeführt.
Darüber hinaus ergaben sich Hinweise darauf, dass sich sowohl die 41-jährige Insassin als auch ein 19-jähriges Familienmitglied illegal im Bundesgebiet aufhalten. Gegen beide Personen wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
An der stationären Kontrollstelle in der Rennbahnstraße ergaben sich Hinweise darauf, dass ein 43-jähriger Fahrzeugführer sein Auto unter dem Einfluss von THC führte. Die Polizistinnen und Polizisten ordneten eine Blutprobenentnahme an und untersagten dem Moldawier die Weiterfahrt. Da der Mann seinen festen Wohnsitz im Ausland hat, setzten die Einsatzkräfte gegen ihn eine Sicherheitsleistung von 500 Euro fest.
Die Polizei Hamburg wird auch weiterhin Verkehrskontrollen durchführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen und die Verkehrsteilnehmenden zu sensibilisieren.
Wen.
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