Silvesterfeuerwerk beschäftigt Polizei bereits vor dem Jahreswechsel
Bereits vor dem Jahreswechsel musste die Polizei am Montag, dem 29.12.2025, mehrfach wegen verbotener Feuerwerksnutzung sowie wegen Diebstahls von Pyrotechnik einschreiten.
Einbruch in Feuerwerkscontainer - Zeugen gesucht
Am Montagmorgen (29.12.2025) wurde bekannt, dass Unbekannte in Grimmen auf dem Parkplatz eines Discounters im Vietlipper Damm in einen Container eingebrochen sind, in dem Feuerwerkskörper für den Verkauf gelagert wurden. Aus dem Container wurden mehrere Kisten Pyrotechnik im Wert von etwa 2.500 Euro entwendet.
Die Tatzeit liegt nach bisherigen Erkenntnissen zwischen dem 25.12.2025, 14:00 Uhr und 29.12.2025, 05:30 Uhr.
Die Polizei ermittelt wegen besonders schweren Falls des Diebstahls und bittet mögliche Zeugen, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge bemerkt haben, sich bei der Polizei in Grimmen unter der Telefonnummer 038326/570 oder der Onlinewache unter www.polizei.mvnet.de zu melden.
Verfrühte Feuerwerksnutzung - mehrere Einsätze
Mit Start des offiziellen Verkaufs von Silvesterfeuerwerk kam es am gestrigen Montag zu mehreren Einsätzen, weil sich nicht alle an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten haben:
Im Stralsunder Stadtteil Knieper West kam es gegen Mittag nach einem Hinweis einer Anwohnerin zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Sprengstoffgesetz. Mehrere Personen sollen über einen längeren Zeitraum Feuerwerk gezündet haben. Tatverdächtige konnten vermutlich ermittelt werden. In der Gemeinde Süderholz beschwerten sich Anwohner über Knallgeräusche durch Nachbarn. Vor Ort stellten die Beamten zwar keine Pyrotechnik, jedoch laute Musik fest. Nach einer Belehrung wurde diese eingestellt und somit konnte zumindest an diesem Tag die Ruhe hergestellt werden.
In Wolgast wurden gegen 16:00 Uhr drei Jugendliche festgestellt, die zwar zugelassene Feuerwerkskörper zündeten - allerdings zu früh. Die Verursacher müssen sich künftig wegen der Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Sprengstoffgesetz verantworten.
In Neustrelitz trieben Jugendliche mit Böllern ihr Unwesen - erst sollen sie am Schwanenteich mehrere Knaller gezündet haben, später soll ebenfalls eine Gruppe Jugendlicher auf einem Kreisverkehr Böller gezündet und somit den Straßenverkehr beeinträchtigt haben - die Verursacher konnten allerdings nicht festgestellt werden.
Präventionshinweise der Polizei
Um Gefahren, Sachschäden und Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden, weist die Polizei auf folgende Punkte hin:
- Das Zünden von zugelassenen Böllern und Raketen ist in der Regel
nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Außerhalb dieses
Zeitraums ist das Abbrennen grundsätzlich verboten und stellt
eine Ordnungswidrigkeit dar.
- Verkauf von Silvesterfeuerwerk findet lediglich in den letzten
drei Tagen des Jahres statt.
- Feuerwerk nur für Erwachsene: Kategorie-F2-Feuerwerk darf nur an
Personen ab 18 Jahren verkauft und überlassen werden.
- Nur zugelassenes Feuerwerk verwenden: Achten Sie auf eine
behördliche Zulassung (z. B. CE-Kennzeichnung und entsprechende
Prüfzeichen). Nicht zugelassene bzw. sogenannte "Polenböller"
oder illegale Pyrotechnik sind gefährlich und strafbar.
- Feuerwerk nur in offiziellen Verkaufsstellen kaufen. Illegale
Einfuhr oder Kauf im Ausland kann strafrechtliche Konsequenzen
haben.
- Sicher und verantwortungsvoll umgehen: Gebrauchsanweisungen
beachten, ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten, keine
Personen gefährden und Rücksicht auf Tiere nehmen.Die Polizeiinspektionen Stralsund, Anklam und Neubrandenburg appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten, um Verletzungen, Schäden zu vermeiden und wünscht allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
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