260130-3. Polizei nimmt 31-Jährigen nach versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Eimsbüttel vorläufig fest
Tatzeit: 29.01.2026, 15:25 Uhr
Tatort: Hamburg-Eimsbüttel, Kleiner Schäferkamp
Einsatzkräfte der Polizei haben gestern einen 31-Jährigen vorläufig festgenommen, der im Verdacht steht, einen 25-Jährigen in einem Imbiss lebensgefährlich mit einem Messer verletzt zu haben. Der dringend Tatverdächtige wurde dem Untersuchungsgefängnis zugeführt.
Den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei zufolge betrat der zunächst Unbekannte das Schnellrestaurant im Stadtteil Eimsbüttel und begab sich zielgerichtet in den Tresenbereich. Dort griff er unvermittelt einen 25-jährigen Angestellten mit einem Messer an und verletzte ihn durch einen Stich in den Bauch. Anschließend flüchtete der Tatverdächtige aus dem Lokal, und anwesende Zeugen verständigten den Notruf.
Alarmierte Rettungskräfte der Feuerwehr transportierten den lebensgefährlich Verletzten in ein Krankenhaus. Nach einer Notoperation schwebt der 25-Jährige nicht mehr in Lebensgefahr.
Mehrere Funkstreifenwagenbesatzungen leiteten umgehend Fahndungsmaßnahmen ein und erhielten Hinweise darauf, dass es sich bei dem Täter um einen 31-jährigen ehemaligen Mitarbeiter des Restaurants handeln könnte.
Eine Unterstützungsstreife für erschwerte Einsatzlagen der Bereitschaftspolizei (USE) nahm den 31-jährigen Tatverdächtigen daraufhin am späten Nachmittag an seiner Wohnanschrift im Stadtteil Langenhorn vorläufig fest. Bei einer anschließenden Durchsuchung der Wohnung stellten die Polizistinnen und Polizisten mehrere Beweismittel sicher.
Das für Körperverletzungsdelikte örtlich zuständige Landeskriminalamt (LKA 133) übernahm vor Ort die ersten Ermittlungen, die nun durch die Mordkommission (LKA 41) in enger Abstimmung mit der Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft weitergeführt werden.
Der 31-jährige Afghane wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen dem Untersuchungsgefängnis zugeführt. Ein Richter hat mittlerweile einen Haftbefehl erlassen.
Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden dauern an.
Schl.
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