Stadtgebiet: Schwerpunkteinsatz mit dem Fokus auf E-Scooter – die Bilanz

Stadtgebiet: Schwerpunkteinsatz mit dem Fokus auf E-Scooter - die Bilanz Im Zusammenhang mit der der Veröffentlichung des Verkehrsberichtes für das Jahr 2025 führten die Kräfte der Duisburger Polizei am Mittwoch (11. März) einen Schwerpunkteinsatz im Stadtgebiet mit dem Fokus auf Elektrokleinstfahrzeuge (vor allem E-Scooter) durch. Nachdem sich die Experten der Verkehrsprävention im Vormittagsbereich mit einem Infostand in der Nähe des Landschaftsparks positioniert hatten, verlagerten sie gegen Mittag zur Königstraße in der Altstadt. Sie kamen mit zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch und verteilten Informationsmaterial zum Thema Verkehrssicherheit. Ein Highlight stellte eine nachgestellte mögliche Unfallsituation dar: Ein Auto, ein halb darunter liegender E-Scooter und eine symbolisch aus einem roten Teppich geschnittene Blutlache. Zeitgleich war trotz des regnerischen Wetters die ein oder andere Person auf der Königstraße mit einem E-Roller unterwegs und fuhr den Verkehrspolizisten direkt in die Arme. Im Gespräch stellte sich in einigen Fällen heraus, dass viele gar nicht wussten, dass man in einer Fußgängerzone wie der Königsstraße mit Elektrokleinstfahrzeugen nicht fahren darf. Wer es trotzdem tut, riskiert ein Verwarngeld. Die Kontrollen erstreckten sich von 6 bis 19 Uhr über das gesamte Stadtgebiet. Nicht nur stationäre, sondern auch mobile Teams hielten in Duisburg E-Scooter an und kontrollierten diese: Häufig waren die Duisburgerinnen und Duisburger mit Mietrollern unterwegs, aber nicht immer. In einem Fall stießen die Beamten vor dem Hauptbahnhof auf einen außergewöhnlichen Scooter mit zahlreichen Taschen, besonderer Beleuchtung und stylischem Design. In diesem Fall war alles ordnungsgemäß und die Beamten wünschten eine vorsichtige Weiterfahrt. Gegen Vormittag (13:15 Uhr) überprüften die Beamten im Bereich der Wanheimer Straße / Paul-Esch-Straße in Hochfeld eine Person auf einem E-Scooter und stellten dabei fest, dass der 34-Jährige unter dem Einfluss von Cannabis das Fahrzeug führte. Ein Arzt entnahm dem Mann eine Blutprobe. Er muss sich nun mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren auseinandersetzen. Natürlich durfte er nicht weiterfahren. In Summe erhoben die Einsatzkräfte 45 Verwarngelder und acht Zahlscheine. (Zur Erklärung: Ein Verwarngeld wird vor Ort per Debitkarte bezahlt. Wenn keine Karte vorhanden ist, wird ein Zahlschein ausgestellt, der im Nachgang durch die betroffene Person bezahlt werden muss). Eine Person war durch Geräte im Ohr beeinträchtigt, ein anderer konnte keine Betriebserlaubnis vorweisen und zwei E-Scooter-Fahrer kamen auf die Idee, sich an andere Fahrzeuge dranzuhängen. Am häufigsten verhängten die Beamten Verwarngelder, weil Elektrokleinstfahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche befuhren und weil eine weitere Person mit dem Roller transportiert wurde. Darüber hinaus schrieben die Verkehrspolizisten zehn Strafanzeigen. Eine Häufung war wegen der Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz erkennbar - sprich: Der E-Scooter hatte keinen Versicherungsschutz. Der Leiter der Direktion Verkehr, Polizeioberrat Alexander Paffrath bilanziert den Einsatz im Hinblick auf die Verkehrsunfallstatistik: "Wir stellen immer wieder fest, dass die Regeln im Umgang mit E-Scootern teilweise gar nicht bekannt sind. Viele E-Scooter-Fahrende sieht man auf Gehwegen fahren, wo sie nicht hingehören. E-Scooter gehören entweder auf die Straße oder auf den Radweg, aber weder auf den Gehweg noch in die Fußgängerzone. Es ist einfach so: Ein Mensch hat keine Knautschzone, man ist verhältnismäßig mit viel Bewegungsenergie unterwegs und man unterschätzt das vollkommen." Hier der Link zur Pressemeldung anlässlich des Verkehrsberichtes: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50510/6233365 Weitere Informationen rund um das Thema E-Scooter finden Sie hier: https://duisburg.polizei.nrw/e-scooter Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an: Polizei Duisburg - Pressestelle - Polizei Duisburg Telefon: 0203 280 -1041, -1045, -1046, -1047 Fax: 0203 280 1049 E-Mail: pressestelle.duisburg@polizei.nrw.de außerhalb der Bürodienstzeiten: Polizei Duisburg Telefon: 0203 2800