++ „Himmelfahrt/Vatertag 2026“ – „maßhalten statt Maß halten“ – Polizei ist präsent in der Region – Hinweise „Jugendschutz“ der Polizei ++

Lüneburg/ Lüchow-Dannenberg/ Uelzen "Himmelfahrt/Vatertag 2026" - "maßhalten statt Maß halten" - Polizei ist präsent in der Region - Hinweise "Jugendschutz" der Polizei Jedes Jahr zu Christi Himmelfahrt ziehen unzählige Menschen mit Bollerwagen oder Fahrrädern durch die Region, um Vatertag zu feiern. Erfreulicherweise verhielt sich der Großteil der "Feiernden" bei den feucht-fröhlichen Touren in den letzten Jahren in der Region besonnen, so dass es nur zu einzelnen körperlichen Übergriffen oder extremen Alkoholmissbrauch kam. Die Polizei setzt auch in diesem Jahr wieder auf starke Präsenz, appelliert an die "Jung-Väter bzw. Väter in spe": "Maßhalten statt Maß halten". Wer sturzbetrunken im Graben liegt, schädigt nicht nur seine Gesundheit, sondern wird auch schnell zum Gespött! Jede Rechtskurve ein Korn, jede Linkskurve ein Bier - für viele Männer ist Himmelfahrt kein christlicher Feiertag, sondern ehrt die Herren der Schöpfung. Dass die meisten kinderlos sind und auch immer mehr Frauen Geschmack an den Touren finden, ist dabei egal. Doch leider arteten die Spaziergänge in den vergangenen Jahren öfters in Gewalt und Alkoholmissbrauch aus. In der Region sind Beamten daher am Vatertag wieder besonders aufmerksam, damit es nicht zu Ausfällen kommt. Im Fokus stehen dabei insbesondere die beliebten Ausflugsziele der "Vatertägler". Gleichwohl will die Polizei den vielen friedlichen Feiernden einen möglichst störungsfreien Tag ermöglichen. Randale geht gar nicht! Aggressive Personen müssen mit einem Platzverweis und ggf. einer Strafanzeige rechnen. Allgemeine Hinweise der Polizei sowie zum Jugendschutz des Beauftragten für Jugendsachen (BfJ), KHK Arne Schmidt (Präventionsteam der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-D./Uelzen): Der öffentliche Konsum von Bier, Wein und Sekt ist erst ab 16 Jahren gestattet. Der Konsum anderer alkoholischer Getränke ist ab 18 Jahren erlaubt. Diese Regelung betrifft auch Mischgetränke. Der Konsum von Zigaretten, Vapes und Shisha sowie von Cannabis-Produkten ist ebenfalls erst nach dem 18. Geburtstag gestattet. Das Zurverfügungstellen von Alkohol oder Tabakprodukten (auch Vapes und Shishas) bzw. die Weitergabe an Personen die das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben, kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Sollten stark alkoholisierte oder beeinflusste Jugendliche von der Polizei aufgegriffen werden, so müssen Eltern oder Erziehungsverantwortliche sie von vor Ort abholen. Anderenfalls muss der Transport durch zum Beispiel Polizeikräfte erfolgen. Die Kosten für diese Einsätze werden den Jugendlichen bzw. ihren Eltern und Erziehungsverantwortlichen in Rechnung gestellt. In besonders schwerwiegenden Fällen werden wir das Jugendamt informieren. Die Polizei wird Straftaten und Ordnungswidrigkeiten konsequent verfolgen. Für die Feierlichkeiten an Himmelfahrt gelten ergänzend folgende Regeln: - Einhaltung der Feiertagsruhe - es handelt sich um einen gesetzlichen Feiertag - Schutz von Umwelt und Natur -Toiletten sind sofern vorhanden zu benutzen, Müll ist entsprechend zu entsorgen - Waffen wie zum Beispiel Messer oder Schlagwerkzeuge sowie andere spitze Gegenstände sind verboten - Böller und anderes Feuerwerk sind verboten - Konsum von cannabishaltigen Produkten ist untersagt"Sprechen Sie mit Ihren Kindern" - Erziehungsberechtigte sollten diese Regeln mit ihren Kindern thematisieren. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen Pressestelle Kai Richter Telefon: 04131 - 607 2104 o. Mobil 01520 9348855 E-Mail: pressestelle@pi-lg.polizei.niedersachsen.de eburg_luechow_dannenberg_uelzen/pressestelle/pressestelle-der-polizei inspektion-lueneburgluechow-duelzen-543.html