++ … E-Mobilität im Fokus – Polizei kontrolliert verstärkt E-Scooter und ahndet Verstöße ++ Scooter mit zwei 1000 W-Motoren ++ 62-Jährigen mit 40 km/h-Scooter ++ die Big-Points zu E-Scootern ++

Uelzen/Bad Bevensen - ... E-Mobilität im Fokus - Polizei kontrolliert verstärkt E-Scooter und ahndet Verstöße Bereits seit mehreren Wochen und Monaten ist die Polizei in Bad Bevensen präsent und kontrolliert dabei (wie bereits bei der Vorstellung der Verkehrsunfallstatistik angekündigt) verstärkt auch die "Neuen Mobilitätsformen", u.a. Elektrokleinstfahrzeuge und E-Scooter. Dabei zogen die Beamten in den letzten Wochen mehrere Elektrokleinstfahrzeuge (u.a. E-Scooter ohne ABE sowie ein Scooter mit zwei 1000 W-Motoren) mit Jugendlichen oder jungen Erwachsenen aus dem Verkehr. Im Verlauf des 02.06.26 kontrollierten Beamte in der Brückenstraße gegen 15:00 Uhr auch einen 62-Jährigen auf einem rasanten E-Scooter. Auch diesen Scooter (ohne Genehmigung), der eine Geschwindigkeit im Leerlauf von fast 40 km/h erreichen konnte, stellten die Beamten sicher. Den Mann erwartet ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Polizei kündigt schon jetzt weitere Kontrollen an und verweis auf die gültigen rechtlichen Regelungen. Hintergrund: Polizei erklärt E-Scooter ++ ... gerade für die Zielgruppe "Junge Fahrende" ++ "Reingucken!" ++ Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis ++ Wo darf man mit E-Scooter eigentlich fahren? Braucht man einen Führerschein oder einen Helm? Und was passiert, wenn man sich nicht an die Regeln hält? Auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Landgerichts Lüneburg aus dem Jahr 2023 "Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis" (... Die 11. große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg hat mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 27.06.2023 (Az. 111 Qs 42/23) klargestellt, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Vorwurfs einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter gerechtfertigt sein kann ...) möchte die Polizei abermals zur Thematik E-Scooter sensibilisieren. Kaum ein Gefährt wurde in so kurzer Zeit so beliebt und gleichzeitig so gehasst wie die E-Tretroller. Gerade für Jugendliche und junge Erwachsene gehören die leichten Gefährte mittlerweile zum Alltag: Sie sind schnell, einfach zu bedienen und lassen sich per App zum taschengeldtauglichen Preis ausleihen. Andere Verkehrsteilnehmer hegen nicht so viel Sympathie für die neuen Vehikel auf unseren Straßen. Hier die rechtlichen "Big Points": - Mindestalter -> 14 Jahre - Betriebserlaubnis (für den E-Scooter) erforderlich - Aktuelle Versicherungsplakette notwendig (schwarz) - Helm (stylische Gründe und schützt den Kopf) wäre klasse - Führerschein nicht erforderlich - Nutzung: auf keinen Fall zu zweit - Problem Alkohol -> "strenge Alkoholregeln" (0,0 Promille für Fahranfänger), Grenzwerte wie beim Autofahren - Problem Drogen ("Finger weg davon!") - Keine Handynutzung -> nur mit installierter Halterung - Wo darf ich fahren? -> ... auf der Fahrbahn oder Radweg (Nicht auf dem Gehweg; nicht in Fußgängerzonen)Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen Pressestelle Kai Richter Telefon: 04131 - 607 2104 o. Mobil 01520 9348855 E-Mail: pressestelle@pi-lg.polizei.niedersachsen.de eburg_luechow_dannenberg_uelzen/pressestelle/pressestelle-der-polizei inspektion-lueneburgluechow-duelzen-543.html