BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet drei Reisende am Flughafen Düsseldorf – Für alle drei endete die Reise

Am gestrigen Mittwoch (29.07.2026) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen drei gesuchte Personen fest. Alle drei Reisen endeten anders, als erwartet. Zu Beginn stellten die Bundespolizisten am Morgen einen 19-Jährigen fest, der aus Barcelona/Spanien einreiste. Eine stichprobenartige Einreisekontrolle ergab, dass der Deutsche von der Staatsanwaltschaft Münster gesucht wurde. Im Juni dieses Jahres hatte diese einen Untersuchungshaftbefehl wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Cannabiskonsumgesetz erlassen. Da er der Hauptverhandlung fernblieb, wurde die Fahndung initiiert. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der im Kreis Steinfurt lebende junge Mann den Justizbehörden überstellt. Mittwochnachmittag wurde ein Deutscher festgestellt, die sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Erzurum/Türkei vorstellte. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass gegen den 40-Jährigen gleich vier Haftbefehle vorlagen. Die ersten drei wurden im Mai und August 2023 durch die Staatsanwaltschaft Hannover ausgestellt. Demnach wurde er wegen mehrfachen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall, Betruges und Unterschlagung im November 2015, Juni 2018 und Februar 2020 zu insgesamt drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Hiervon verblieben 366 Tage Restfreiheitsstrafe. Der vierte Haftbefehl stammte von der Staatanwaltschaft Bremen, die im April 2023 einen Haftbefehl wegen Hehlerei und versuchten Betruges ausgestellt hatte. Verurteilt wurde der Mann in diesem Fall im August 2018 zu zehn Monaten Freiheitsstrafe, wovon 103 Tage verblieben. Der in Niedersachsen lebende Mann wurde nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei den Justizbehörden überstellt. Mittwochabend kontrollierten die Bundespolizeibeamten einen 27-jährigen Deutschen, der beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu fliegen. Die Ausreisekontrolle ergab, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf im März dieses Jahres einen Haftbefehl gegen den Mann erlassen hatte. Demnach wurde der Rheinländer im Oktober 2025 wegen Körperverletzungsdelikten, vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zehn Monaten verurteilt. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde auch dieser Mann den Justizbehörden überstellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.