Oberammergau: Schadensträchtiger Brand einer Gartenhütte

OBERAMMERGAU, LKR. GARMISCH-PARTENKIRCHEN. In der Nacht auf Freitag, den 11. September 2026, brach an einer Gartenhütte neben einem Mehrfamilienhaus ein Feuer aus. Durch den Brand wurden keine Personen verletzt, ein Pkw sowie mindestens eine Wohnung des daneben befindlichen Wohnhauses wurden in Mitleidenschaft gezogen. Die Ermittlungen zur genauen Brandursache wurden von der Kriminalpolizei Garmisch-Partenkirchen übernommen. In der Nacht auf Freitag (11. September 2026) ging gegen 3.25 Uhr über die Integrierte Leitstelle Oberland die Meldung über einen Brand einer Gartenhütte in unmittelbarer Nähe eines Wohngebäudes ein. Bei Eintreffen der alarmierten regionalen Feuerwehren sowie der Einsatzkräfte der Polizei stand die Gartenhütte bereits in Flammen. Das Feuer griff auf ein, in der Nähe abgestelltes, Kraftfahrzeug über und zog eine Wohnung des angrenzenden Wohnhauses in Mitleidenschaft. Durch den schnellen und gezielten Einsatz der Feuerwehr konnte ein Übergreifen der Flammen auf das gesamte Wohngebäude erfolgreich verhindert werden. Der entstandene Sachschaden wird auf einen mittleren fünfstelligen Betrag geschätzt. Die Erstmaßnahmen vor Ort wurden durch die Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen durchgeführt. Im Laufe des Vormittags übernahm das Fachkommissariat 1 der Kriminalpolizei Garmisch-Partenkirchen, mit Unterstützung des Kriminaldauerdienstes (KDD) der Kripo Weilheim, die weiteren Ermittlungen am Brandort. Im Rahmen der Einsatzabarbeitung geriet ein 44-jähriger deutscher Staatsangehöriger in den Fokus der polizeilichen Ermittlungen. Angesichts der vorliegenden Umstände besteht gegen ihn der dringende Verdacht, den Brand vorsätzlich verursacht zu haben. Die sachleitende Staatsanwaltschaft München II ordnete eine psychiatrische Begutachtung des Tatverdächtigen an. Nachdem sich bei ihm psychische Auffälligkeiten zeigten, erließ der zuständige Ermittlungsrichter am heutigen Tag (12. September 2026) wegen des Tatvorwurfs der schweren Brandstiftung einen Unterbringungshaftbefehl. Der 45-Jährige wurde daraufhin unmittelbar in ein psychiatrisches Krankenhaus überstellt.