Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung in Gemeinschaftsunterkunft gegen einen 17-Jährigen
MÜHLDORF AM INN. Weil er unter dringendem Tatverdacht steht, am Mittwoch, 7. Oktober 2026, in einer Gemeinschaftsunterkunft in Mühldorf am Inn ein Feuer gelegt zu haben, wurde ein 17-jähriger Syrer noch am selben Tag festgenommen. Verletzt wurde bei dem Brand niemand, es entstand aber Sachschaden in Höhe von mehreren Tausend Euro. Der Tatverdächtige wurde auf Antrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft Traunstein von den zuständigen Ermittlern der Kriminalpolizei Mühldorf am Inn heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der erlassene Haftbefehl wurde vom Richter unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Ein syrischer Staatsangehöriger (17) sollte am gestrigen Mittwoch (07.10.2026) von der Gemeinschaftsunterkunft in der Straße „Am Industriepark“ in Mühldorf am Inn in eine andere Unterkunft im Landkreis umziehen. Für die bisherige Unterkunft wurde dem jungen Mann vom Landratsamt ein Hausverbot erteilt.
Am Mittwochmittag kam der 17-Jährige gegen 11.45 Uhr dennoch zu dem Wohngebäude in der Straße „Am Industriepark“ zurück und betrat es. Nach bisherigen Erkenntnissen dürfte er anschließend im Gebäude in sein altes Zimmer gegangen sein und dort ein Feuer gelegt haben. Anschließend flüchtete er aus der Unterkunft.
Unmittelbar daraufhin ging im Haus der Feueralarm los. Mehrere Helfer eilten in das betreffende Zimmer und löschten die Flammen. Verletzt wurde bei dem Brand niemand, es entstand aber ein geschätzter Sachschaden in Höhe von mehreren Tausend Euro.
Der tatverdächtige 17-Jährige konnte noch im Laufe des gestrigen Tages von Beamten der Polizeiinspektion Mühldorf am Inn vorläufig festgenommen werden. Er wurde auf Antrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft unter dem Tatvorwurf der versuchten schweren Brandstiftung dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Der Richter folgte dem Antrag und erließ Haftbefehl, der unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.