E-Scooterfahrer fuhr nach Zusammenstoß davon

Drogenvortest reagierte positiv auf Cannabis Bei einem Verkehrsunfall am Donnerstagabend (29. Oktober) in Kerpen ist ein E-Scooterfahrer (19) leicht verletzt worden. Nach dem Zusammenstoß mit einem Auto habe sich der 19-Jährige vom Unfallort entfernt und sei kurze Zeit später zu Fuß zurückgekehrt. Er steht im Verdacht, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren zu sein. Laut ersten Ermittlungen sei der 19-Jährige gegen 20.30 Uhr auf einem E-Scooter auf der Holzgasse von der Uhlandstraße in Richtung Bachstraße gefahren. Gleichzeitig sei der Fahrer (39) eines Ford auf der Broichmühlenstraße von der Burgstraße in Richtung Hahnenstraße unterwegs gewesen. Im Kreuzungsbereich der Holzgasse und der Broichmühlenstraße seien die beiden Unfallbeteiligten kollidiert. Nach dem Zusammenstoß sei der Zweiradfahrer davongefahren. Einige Minuten später kehrte der 19-Jährige zum Unfallort zurück. Alarmierte Polizeikräfte dokumentierten die Spuren und befragten Zeugen sowie den Zweiradfahrer und den Fordfahrer. Dabei machte der E-Scooterfahrer einen nervösen Eindruck und seine Pupillen waren geweitet. Ein Drogenvortest reagierte positiv auf Cannabis. Die Polizistinnen und Polizisten ordneten eine Blutprobe an, die ein Arzt auf einer Polizeiwache entnahm. Sie untersagten dem jungen Mann die Weiterfahrt und fertigten eine Anzeige. Die Beamtinnen und Beamten des Verkehrskommissariats haben die Ermittlungen aufgenommen. Alkohol und Drogen beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit. Wer alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Ausfallerscheinungen, Koordinationsschwierigkeiten oder eine verminderte Reaktionszeit können Folgen von Alkohol- und Drogenkonsum sein und mitunter zu schweren Verkehrsunfällen führen. E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge, bei deren Nutzung die gleichen Regeln bezüglich des Alkohol- und Betäubungsmittelkonsums gelten, wie bei anderen Kraftfahrzeugen, beispielsweise dem Auto. Das Führen von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen führt daher in der Regel zu entsprechenden Ermittlungsverfahren. (jus) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02271 81-3305 Fax: 02271 81-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de