Bundespolizeidirektion München: Bundespolizeidirektion München erlässt temporäre Mitführverbote für gefährliche Gegenstände an acht bayerischen Bahnhöfen und zwei S-Bahnhaltepunkten in München
Ein weiterer Medieninhalt
Für den Zeitraum ab 23. November 2024, 09:00 Uhr bis zum 24. Dezember 2024, 16:00 Uhr erlässt die Bundespolizei Allgemeinverfügungen für die Hauptbahnhöfe Aschaffenburg, Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Würzburg sowie mehrere Münchner Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte. Dadurch wird dort das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffe Weiterlesen