Bundespolizeidirektion München: Allgemeinverfügung der Bundespolizei zum temporäres Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen an den Hauptbahnhöfen Nürnberg und Augsburg
Die Bundespolizei erlässt im Zeitraum vom 9. Januar, 15:00 Uhr bis 11. Januar, 03:00 Uhr eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg und den Hauptbahnhof Augsburg, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst alle Gebäud Weiterlesen