Bundespolizeidirektion München: Bundespolizeidirektion München erlässt temporäres Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für den Bahnhof Nürnberg
Die Bundespolizei erlässt im Zeitraum vom 1. Mai 2025, 00:00 Uhr bis 31. Mai 2025, 24:00 Uhr eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hauptbah Weiterlesen