Personen besprühten Geschäft in Kampen und klebten sich am Boden fest – Folgemeldung
Die sechs Personen wurden aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Fünf der sechs Personen erhielten ein 14-tägiges Aufenthaltsverbot für die Insel Sylt und verließen die Insel in Polizeibegleitung.
Das Aufenthaltsverbot ist in § 201 Abs.2 Landesverwaltungsgesetz geregelt: "Die Polizei kann einer Person untersagen, bestimmte Orte oder Gebiete zu betreten oder sich dort aufzuhalten, wenn Tatsachen Weiterlesen