Waffen, Reizgas und Co. haben auf Karnevalsfeiern nichts zu suchen
Kreis Gütersloh (FK) - Bei den Karnevalsfesten im Kreis Gütersloh handelt es sich um öffentliche Veranstaltungen, bei denen jegliches Mitführen von Waffen, Reizgas und Co. - auch mit kleinem Waffenschein - VERBOTEN ist! Die Missachtung ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz und stellt eine Straftat dar. Die Polizei im Kreis Gütersloh hat sich auch in diesem Jahr intensiv und in enger Absprac Weiterlesen