Kreis Herford (ots) - (hd) Mit der Novellierung des Waffenrechts wurde der Umgang mit Springmessern grundsätzlich verboten. Der Begriff "Umgang" umfasst dabei das Erwerben, das Besitzen, das Führen, das Überlassen und das Verbringen. Auf eine ... Lesen Sie hier weiter...
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