Verwaltungsgericht bestätigt paramilitärisches Auftreten bei Rechtsdemo am 5.7. – Einsatz von Fahnen wird am Samstag besonders geprüft
Im Rahmen eines Eilbeschlusses zur morgen in Münster stattfindenden Rechten-Demo hat das Verwaltungsgericht die Einschätzung der Polizei zum paramilitärischen Auftreten rechter Demonstranten am 5.7. bestätigt. Die Polizei hatte den Aufzug gestoppt, weil durch Marschformationen und das Tragen von Fahnen im Gesamtbild nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts die Erinnerung an national-sozialis Weiterlesen