Korrektur zur Meldung: „Ausgeuferte Halloween-Party sorgt für Polizeieinsatz“ vom 03.11.2025
In der Pressemitteilung vom 03.11.2025 "Ausgeuferte Halloween-Party sorgt für Polizeieinsatz" ist bedauerlicherweise ein Fehler unterlaufen. So waren nicht beide Verantwortlichen minderjährig - sondern der Mieter der Räumlichkeit war zum Ereigniszeitpunkt bereits volljährig. Diese Information wird nachträglich in der Originalmeldung berichtigt.
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