„Haustürgeschäft“ ohne Widerrufsrecht – Enkeltrick
„Haustürgeschäft“ ohne Widerrufsrecht – Enkeltrick
SÜDLICHES OBERBAYERN. Die Masche zieht immer noch und das bei den sogenannten „Haustürgeschäften“ sonst übliche, 14-tägige Widerrufsrecht, kann mit Sicherheit nicht geltend gemacht werden: Der Enkeltrick. Enkel oder Enkelin, Neffe oder Nichte, der Anwalt oder die Polizei, alle brauchen sie Geld und rufen bei Seniorinnen und Senioren an. In Bad Reichenhall erbeuteten Täter kürzlich 11.000 Euro. In Schongau versuchten es Unbekannte in den letzten beiden Tagen mehrfach bei ä Weiterlesen