Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 0737
Der für die am 04.06.2016 stattfindende rechtsextremistische Versammlung verfügte Auflagenbescheid der Polizei Dortmund hat Bestand. Die Dortmunder Polizei hatte bezüglich der angemeldeten Versammlung zusätzlich einen rechtlichen Hinweis erlassen, gegen den der rechtsextremistische Anmelder Rechtsmittel eingelegt hatte. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stützt jedoch die Rechtsauffa Weiterlesen