Lüneburg (ots) - Lüneburg
Lüneburg: Mann muss für 14 Tage gehen -
Im Stadtteil Kaltenmoor kam es am Samstag Mittag zu einem Übergriff eines 35-jährigen Lüneburgers auf seine 30-jährige Lebensgefährtin. Nach Streitigkeiten schlug er ihr ins Gesicht. Als sie mit dem gemeinsamen Kind aus der Wohnung fliehen wollte, packte er sie in den Haaren und hielt sie so zurück. Nachdem die Frau sich in ein Zimmer zurück gezogen hatte, alamierte sie die Polizei. Der uneinsichtige Schläger muss die Wohnung nun für 14 Tage verlassen.
Lüneburg: Discobesucher schlagen sich -
In der Nacht zu Sonntag gerieten insgesamt vier junge Erwachsene in einer Discothek in Streit. Dann schlugen sie sich gegenseitig. Einer der Beteiligten soll einen Anderen mit einem Glas geschlagen haben. Zwei der Kontrahenten mussten vor Ort durch eine Rettungswagenbesatzung versorgt werden.
Lüneburg: Handtasche aus Pkw gestohlen -
Am Samstag gegen Mittag schlug ein unbekannter Täter die Fensterscheibe eines Renault Megane ein. Der stand auf dem Kundenparkplatz eines Elektromarktes in der Straße Vor dem Bardowicker Tore. Aus dem Pkw stahl er die Handtasche der Fahrerin, in der sich auch die Geldbörse befand. Handtasche und Geldbörse fande Passanten später im weiteren Umfeld. Das Bargeld und die EC-Karte fehlten jedoch.
Lüneburg: Fahrzeugführer unbelehrbar -
Am Samstag in der Zeit von 10.30 bis 12 Uhr kontrollierten Polizeibeamte das Durchfahrtverbot in der Salzstraße. 29 Fahrzeugführer fuhren unberechtigt durch die Straße und wurden mit einem Verwarngeld belegt, 11 hatten eine Genehmigung.
Lüchow - Dannenberg
Trunkenheit im Verkehr - infolge Alkohol Lüchow: Ein 45jähriger Fahrzeugführer aus der SG Lüchow befuhr am Freitagabend, 03.02.1017, gg. 19:40 Uhr, mit einem PKW Audi in Lüchow öffentliche Straßen, obwohl er unter Alkoholeinwirkung stand. Bei seiner Kontrolle in der Fichtestraße wurde bei ihm eine Atemalkoholkonzentration von 1,58 Promille festgestellt. Von ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Trunkenheit im Verkehr - infolge Drogenbeeinflussung/Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Lüchow: Ein 31jähriger Fahrzeugführer aus der SG Lüchow befuhr am Samstagnachmittag, 04.02.2017, gg. 15:30 Uhr, in Lüchow öffentliche Straßen, obwohl er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden sein könnte. Bei seiner Kontrolle in der Theodor-Körner-Straße ergaben sich bei ihm Auffälligkeiten hinsichtlich einer Drogenbeeinflussung. Ein von ihm durchgeführter Drogentest verlief positiv auf den Drogenwirkstoff Amphetamin. Von dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen. Bei seiner Durchsuchung wurde eine geringe Menge Cannabis aufgefunden. Gegen ihn wurde ein Straf- sowie ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Trunkenheit im Verkehr - infolge Drogenbeeinflussung/Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Neuhaus: Am Samstagabend, 04.02.2017, gg. 23:20 Uhr, befuhr ein 23jähriger Fahrzeugführer aus dem Landkreis Ludwigslust mit einem PKW Peugeot in der Ortschaft Neuhaus öffentliche Straßen. Bei seiner Kontrolle in der Delliener Straße ergaben sich bei ihm Auffälligkeiten hinsichtlich einer Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Von ihm wurde ein zurückliegender Konsum von Ecstasy eingeräumt. Von dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn wurde ein Straf- sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Verkehrsunfallflucht Hitzacker: Am Samstagabend, 04.02.20177, gg. 18:50 Uhr, befuhr ein bisher unbekannter Fahrzeugführer mit einem blauen PKW VW Polo in Hitzacker die Zuwegung von der Drawehnertorstraße zu der dortigen Kleingartensiedlung. Beim Zurücksetzen stieß das Fahrzeug gegen mehrere Gartenzäune und beschädigte diese. Anschließend entfernte sich der Fahrzeugführer, ohne sich um eine Schadensregulierung zu kümmern. Zeugen des Vorfalles werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Verkehrsunfallflucht - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr Clenze: Am Samstagabend, 04.02.2017, gg. 23:50 Uhr, befuhr ein 30jähriger Fahrzeugführer aus der SG Lüchow mit einem PKW VW Golf in der Ortschaft Clenze die Lüchower Straße in Richtung Lüchow. Ausgangs einer Rechtskurve geriet der alkoholisierte Fahrzeugführer in den Bereich der Gegenfahrbahn. Als er den PKW zurück auf seine Fahrbahn lenkt, übersieht er 2 Fußgänger, welche die Fahrbahn gerade queren. Die Fußgänger können durch einen Sprung zur Seite einer Kollision mit dem PKW entgehen. Im Anschluss touchiert der Fahrzeugführer einen am linken Fahrbahnrand abgestellten PKW Opel und beschädigt diesen. Ohne anzuhalten setzt der Fahrzeugführer seine Fahrt fort. In Lüchow kann der PKW durch eine zwischenzeitlich alarmierte Funkstreifenwagenbesatzung gestoppt werden. Ein von dem Fahrzeugführer durchgeführter Atemalkoholtest ergibt eine Atemalkoholkonzentration von 1,5 Promille. Von dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen. Ein Strafverfahren wurde gegen ihn eingeleitet.
Uelzen
Sachbeschädigungen an Pkw In der Nacht von Freitag auf Samstag ist es in der Eckermannstraße zu Sachbeschädigungen an drei Pkw gekommen. An allen Fahrzeugen ist der Lack mit einem-spitzen Gegenstand zerkratzt worden. Hinweise nimmt die Polizei unter 0581-9300 entgegen.
Schlägerei Freitagnacht kommt es in Uelzen, am Schnellenmarkt, zu einer Schlägerei zwischen zwei Personengruppen. Die eintreffende Polizei kann die Gruppen voneinander trennen, ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Verkehrskontrollen Am Samstagmittag hat die Polizei an der Bundesstraße 4, in Höhe Kirchweyhe, eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Dabei wurden 11 Fahrzeuge festgestellt, die zu schnell unterwegs gewesen sind. Der schnellste Pkw-Fahrer ist mit 149 km/h gemessen worden. Ihn erwartet nun ein Fahrverbot.
In den Nachmittagsstunden hat die Polizei in der Nordallee eine Handy- und Gurtkontrolle durchgeführt. Zwei Pkw-Fahrer sind nicht angeschnallt gewesen und fünf Fahrzeugführer haben ihr Mobiltelefon während der Fahrt genutzt.
Betrunkener Radfahrer Freitagnacht kontrollierte die Polizei zwei Radfahrer in der Straße 'Am Funkturm'. Bei einem von ihnen wurde ein Wert von 2,14 Promille festgestellt. Eine Blutprobe wurde entnommen und ein Strafverfahren eingeleitet.
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