Nr.: 0104–Nach Fahrzeugkontrolle in Haft–

Bremen (ots) -

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Ort: Bremen-Burglesum, Grambker Heerstraße Zeit: 18.02.17, 18.25 Uhr

Nach einer Fahrzeugkontrolle nahmen Zivilkräfte am Samstagabend zwei 24 und 38 Jahre alte Männer in Bremen-Nord fest. Die Polizisten leiteten diverse Ermittlungsverfahren gegen das Duo ein. Der 24-Jährige war darüber hinaus zur Festnahme ausgeschrieben. Er wurde festgenommen und in U-Haft verbracht.

Die Zivilstreife beobachtete, wie ein Ford Fiesta verbotswidrig in einen Grünzug in Gröpelingen im Bereich der Lindenhofstraße fuhr. Um eine Kontrolle durchzuführen, hielten die Polizisten das Auto in der Grambker Heerstraße an. Der Beifahrer versuchte sofort zu flüchten, konnte durch die Einsatzkräfte jedoch nach wenigen Metern gestellt werden. Bei ihm fanden die Zivilpolizisten drei Tütchen mit Amphetaminen und eine mit Marihuana. Er gab gegenüber den Polizisten zunächst falsche Personalien an, um der Vollstreckung eines gegen ihn bestehenden U-Haftbefehls entgegenzuwirken. Im weiteren Verlauf der Kontrolle fanden die Beamten seinen richtigen Namen heraus und nahmen den 24-Jährigen fest. Bei der Überprüfung des 38 Jahre alten Fahrzeugführers stellte sich heraus, dass dieser unter Alkohol- (0,9 Promille) und Drogeneinfluss stand, geringe Mengen Betäubungsmittel mit sich führte und nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Im Wagen entdeckte die Streife diverses Aufbruchswerkzeug wie Bolzenschneider und Schraubendreher sowie teure Werkzeuge, die vermutlich aus einem Diebstahl stammen. Ein aufgefundenes Messgerät konnte bereits einem besonders schweren Diebstahl aus einem Firmenfahrzeug vom 11. Februar zugeordnet werden. Die Sachen und Drogen wurden als Beweismittel beschlagnahmt. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung in Walle stellten die Polizisten weitere Beweismittel sicher.

Die beiden Verdächtigen wurden an einem Revier vorgeführt. Nach einer angeordneten Blutentnahme und einem positiven Drogen-Schnelltest (u. a. Amphetamine) wurde der 38-Jährige entlassen. Der 24-Jährige wurde wegen des gegen ihn vorliegenden U-Haftbefehls wegen Betruges der Justizvollzugsanstalt Bremen überstellt. Gegen beide wurde Ermittlungsverfahren u. a. wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und besonders schwerem Diebstahl eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.

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