Fasching 2017: Bilanz der Verkehrspolizei
SÜDLICHES OBERBAYERN. Es dürfte den einen oder anderen traurig stimmen, aber die „narrische Zeit“ ist vorbei. Der Alltag hat uns wieder. Wie im Vorfeld angekündigt, hatten die Polizeidienststellen im Bereich des Präsidiums Oberbayern Süd in den vergangenen vier Wochen ganz besonders die Autofahrerinnen und Autofahrer im Blick, die in der „fünften Jahreszeit“ hinter dem Steuer saßen. Die meisten davon waren vernünftig und setzten sich nicht „benebelt“ hinters Lenkrad. Für einige Unbelehrbare endete die Faschingsfeier aber mit der Abgabe des Führerscheins, mit Geldstrafen und langen Fahrverboten.
In den letzten 27 Tagen wurden in den neun Landkreisen und der Stadt Rosenheim insgesamt 12.747 Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Erstes Augenmerk galt dabei natürlich einem möglichen Alkohol- oder Drogenkonsum.
Bei 4.081 Fahrzeugführern wurden Atemalkoholtests durchgeführt. Bei 167 davon ergab sich eine Alkoholisierung über dem gesetzlichen Limit. Für 97 Fahrer mit einer absoluten Fahruntüchtigkeit von mehr als 1,1 Promille bedeutete dies eine Strafanzeige und Führerscheinentzug. Den unrühmlichen Spitzenwert erzielte dabei ein Autofahrer mit 1,57 Promille. 70 Alko-Lenker mit geringerem Promillegehalt kamen mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot davon.
In 60 Fällen wurde festgestellt, dass Personen unter Drogeneinfluss am Steuer saßen.
45 Führerscheininhaber hatten Glück und wurden noch vor dem beabsichtigten Fahrantritt kontrolliert. Sie mussten lediglich ihren Autoschlüssel abgeben und kamen nochmals mit einer schriftlichen Verwarnung davon.
Bei 39 Verkehrsunfällen wurde festgestellt, dass der verantwortliche Lenker alkoholisiert war.
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