Tötungsdelikt in Rott am Inn – Haftbefehl wegen Mordes

Tötungsdelikt in Rott am Inn - Haftbefehl wegen Mordes ROTT AM INN, LKR. ROSENHEIM. Im Laufe des gestrigen Tages erfolgten die Obduktionen der Opfer in der Rechtsmedizin München. Beide starben an mehreren tödlich ausgeführten Stichen. Der Haftbefehl durch das Amtsgericht Rosenheim lautet auf zweifachen Mord. Ermittler der Kriminalpolizei Rosenheim führen am heutigen Tage weitere Umfeldermittlungen durch.
In der Rechtsmedizin München erfolgten gestern die Obduktionen der 66-jährigen Frau sowie des 73-jährigen Mannes - beide Opfer der Gewalttat von Rott am Inn. Der Mann und die Frau starben durch mehrere tödlich ausgeführte Stiche. Absuchen der Tatortumgebung mit Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei sowie Polizei-Diensthunden sind abgeschlossen. Bislang verdächtige Gegenstände wurden nicht aufgefunden. Auch am heutigen Tage folgen weitere Ermittlungen wie Vernehmungen und Spurenabgleiche. Ob die Beteiligten vor der Tat Drogen oder Alkohol konsumierten, müssen die Untersuchungsergebnisse zeigen. Der Ehemann des 66-jährigen Opfers wird durch die Kriminalpolizei betreut.

Seit einiger Zeit soll es in dem Mehrfamilienhaus in Rott am Inn Ärger wegen Lärmbelästigungen gegeben haben. Der 20-Jährigen sei daraufhin ihre Wohnung gekündigt worden und sie habe sich unmittelbar vor ihrem Auszug befunden. Nach ihrer gestrigen Entlassung am Abend befand sie sich am Bahnhof in Rosenheim und soll dort Mitarbeiter der Deutschen Bahn sowie Reisende beleidigt haben. Bei Eintreffen einer Streife der Bundespolizei leistete die Frau erneut massiven Widerstand, beleidigte und bespuckte die Beamten und verletzte beide leicht. Diese Handlungen führte sie auf der Dienststelle der Polizeiinspektion Rosenheim fort, so dass die 20-Jährige in ein Bezirkskrankenhaus eingewiesen werden musste.

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2. Pressemeldung vom 28.02.2017

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