Köln (ots) - Alkoholtest ergibt 2,4 Promille
Bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 555 bei Bornheim ist am Samstagabend (27. Mai) ein stark alkoholisierter Kradfahrer (28) schwer verletzt worden. Ermittlungen ergaben, dass am Krad ein falsches Kennzeichen angebracht und der Versicherungsschutz erloschen war. Eine Fahrerlaubnis besitzt der 28-Jährige ebenfalls nicht.
Gegen 21.15 Uhr war der Bonner mit nach Zeugenaussagen deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf dem zweiten Überholstreifen der BAB 555 in Richtung Bonn unterwegs. Ein Suzuki-Fahrer (66) wollte dem sich zügig nähernden Krad Platz machen und vom zweiten auf den ersten Überholstreifen wechseln. Als ein weiterer Pkw-Fahrer (26) seinerseits zeitgleich vom Fahrstreifen auf den ersten Überholstreifen wechseln wollte, brach der 66-Jährige sein Überholmanöver ab. Dabei kam es zur Kollision mit der nachfolgenden Yamaha, dessen Fahrer auf die Fahrbahn stürzte. Der 28-Jährige wurde nach notärztlicher Erstversorgung mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,4 Promille. Eine gültige Fahrerlaubnis besitzt er ebenfalls nicht.
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass sich der Bonner die Yamaha zuvor von einem Bekannten (29) "für eine kurze Tour" geliehen hatte. Der Versicherungsschutz des Zweirads war jedoch bereits seit August 2016 erloschen. Außerdem war das am Krad angebrachte Kennzeichen auf einen Pkw zugelassen.
Den 28-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung. Gegen den Besitzer des Krades wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet. (lf)
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