Pressemeldungen für den Landkreis Ostallgäu & Kaufbeuren vom 19. September 2017


19.09.2017, PP Schwaben Süd/West

Pressemeldungen für den Landkreis Ostallgäu & Kaufbeuren vom 19. September 2017
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Buchloe, Kaufbeuren, Marktoberdorf, Füssen und der Polizeistation Pfronten, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.


Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.


Streitigkeit

BUCHLOE. Montagvormittag schlug ein 90-jähriger Rentner mit einer Eisenstange auf sein eigenes Baugitter vor dem Wohnanwesen in einer Gemeinde südlich von Buchloe ein. Als zwei Nachbarn den Mann zum Aufhören aufforderten, ging er mit der Eisenstange auf die beiden los. Zusätzlich zückte er ein Messer und bedrohte das Paar. Die Angegriffenen blieben unverletzt. Der Grund des Ausrastens ist noch unbekannt. Der Rentner wird nun wegen Gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung angezeigt. Das Messer wurde sichergestellt.
(PI Buchloe)


Betrug mit Freifahrtkarte

NESSELWANG. Schnell erkannt wurde ein Betrug mit einer Freifahrtkarte am vergangenen Wochenende an der Bergbahn in Nesselwang. Ein 50-jähriger Urlauber erlangte über die Bonuskarte eine freie Berg- und Talfahrt für die Alpspitzbahn. Die kostenlose Fahrkarte war aber nur gültig für den Inhaber der Königscard und durfte nicht weiter veräußerte werden. Der Urlauber verkaufte jedoch die Fahrkarte am Parkplatz der Bergbahn weiter an einen gutgläubigen Urlauber. Dieser bekam aber damit beim Einstieg an der Bergbahn Probleme. Der gutgläubige Erwerber musste sich letztendliche eine neue Fahrkarte für die Bergbahn kaufen und zahlte somit doppelt Gegen den 50-jähriger Verkäufer der Fahrkarte wird wegen Verdacht des Betruges ermittelt.
(PSt Pfronten)


Verkehrsunfall mit Sachschaden

FRIESENRIED. Am 18.09.2017 ereignete sich in Friesenried ein Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Schulbus. Der mit ca. 30 Schulkinder besetzter Bus fuhr von der Blöcktacher Straße auf die Hauptstraße und übersah dabei einen kreuzenden Pkw einer 21-Jährigen. Verletzt wurde hierbei niemand. Es entstand lediglich ein Sachschaden in Höhe von ca. 3.000 Euro.
(PI Kaufbeuren)


Überholender zwingt Gegenverkehr zum Auseichen

MARKTOBERDORF. Montagfrüh, gegen 06.10 Uhr musste eine 51-Jährige mit ihrem BMW in den Straßengraben ausweichen. Sie war auf der Staatsstraße von Seeg in Richtung Marktoberdorf unterwegs, als bei Kohlhunden plötzlich ein weißer Renault oder Peugeot zum Überholen eines LKW ausscherte. Die BMW-Fahrerin konnte einen Zusammenstoß nur durchs Ausweichen verhindern, dabei überfuhr sie einen Leitpfosten. Verletzt wurde niemand, der Schaden beträgt ca. 1.000 Euro. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Marktoberdorf unter der Tel. 08342/96040 zu melden.
(PI Marktoberdorf)


Tritt gegen den Kopf

KAUFBEUREN Am Samstagnachmittag, dem 16.09.2017, kam es auf einem frei zugänglichen Sportplatzgelände einer Kaufbeurer Schule zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen drei Jugendlichen. Ursächlich dafür war das Aufeinandertreffen von zwei Jugendgruppen, die wegen einer zerbrochenen Freundschaft zwischen zwei Mädchen stritten. Bei diesem Streit wurde ein 16-Jähriger von einem Gleichaltrigen zu Boden gebracht. Anschließend trat ein weiterer 16-Jähriger gegen den am Boden liegenden Geschädigten mit dem Fuß gegen den Kopf. Die Staatsanwaltschaft Kempten bewertete den Tathergang zunächst als ein versuchtes Tötungsdelikt. Deshalb übernahm das Fachkommissariat der Kriminalpolizei Kaufbeuren noch am Tatabend die weiteren Ermittlungen. Der jugendliche Geschädigte konnte noch am Abend das Krankenhaus verlassen. Der am Streit mitbeteiligte Jugendliche wurde am selben Abend auf freien Fuß gesetzt. Der deutsche Haupttatverdächtige blieb die Nacht in Haft und wurde am Sonntag dem Haftrichter vorgeführt. Da gegen den Jugendlichen kein Haftbefehl erging, wurde er anschließend entlassen. Sachdienliche Hinweise zum Ablauf der tätlichen Auseinandersetzung nimmt die Kripo Kaufbeuren unter Tel.: 08341/933-0 entgegen.
(KPS Kaufbeuren)


Fahrrad in Schwangau entwendet

SCHWANGAU. In der Zeit zwischen Mittwoch und Samstag wurde aus dem Hof eines Einfamilienhauses ein Fahrrad entwendet. Es handelt sich hierbei um ein rotes Cruiser-Rad mit schwarzen Schutzblechen. Der Lenker ist zudem mit Gummi bezogen. Das doch recht auffällige Gefährt hat für die Eigentümerin vor allem einen ideellen Wert. Bei sachdienlichen Hinweisen zum Verbleib des Fahrrads wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Füssen in Verbindung zu setzen.
(PI Füssen)


Betrunkener schlägt während Festzeltbetrieb zu

HALBLECH/BUCHING. Am Montagabend kam es kurz vor Mitternacht zu einer Auseinandersetzung zwischen einem alkoholisierten Festzeltbesucher und des Sicherheitsdienstes. Ein 28-Jähriger wurde zunächst des Festzeltes verwiesen, da er andere Besucher belästigte. Danach legte er sich vor dem Festzelt mit den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes an. Hier schlug er einem 21-jährigen Mitarbeiter ins Gesicht. Ein zweiter Mitarbeiter, welcher zur Hilfe eilte, wurde mehrmals durch ihn am Oberschenkel getroffen. Schließlich konnte er auf dem Boden fixiert und bis zum Eintreffen der Polizeistreife festgehalten werden. Beim Tatverdächtigen wurde ein Alkoholwert weit über zwei Promille festgestellt. Beide Mitarbeiter der Security Firma wurden leicht verletzt, konnten ihren Dienst aber fortsetzen. Zeugen, die die Auseinandersetzung vor dem Festzelt beobachten konnten, werden gebeten, sich mit der Polizei Füssen unter 08362/91230 in Verbindung zu setzen.
(PI Füssen)


Betrug bei der Rohrreinigung - Die Polizei warnt vor Betrüger

RIEDEN AM FORGGENSEE. Im Keller einer Seniorin aus Rieden am Forggensee staute sich am vergangenen Montagnachmittag im Abfluss Abwasser zurück. Da sich die Verstopfung nicht beseitigen ließ, war professionelle Hilfe gefragt. Im Internet stieß die Dame auf ein Kanalservice-Unternehmen und bestellte einen Klempner. Dieser konnte die Verstopfung rasch lösen. Für seine 30-minütige Arbeiten forderte der Klempner jedoch über 700 Euro und drängte auf eine Barzahlung. Laut einer Nachfrage bei einem lokalen Rohrreinigungsfirm hätten die Arbeiten maximal 150 Euro kosten dürfen. Gegen den verantwortlichen Klempner, ein 19-jähriger Augsburger, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug und Wucher eingeleitet.

Um sich vor solchen Firmen zu schützen, rät die Polizei Füssen, dass sich Kunden schon am Telefon über den Stundensatz und über die Anfahrtskosten erkundigen sollen. Es besteht zudem die Möglichkeit, einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot anzufordern. Der Kostenvoranschlag ist hierbei nur eine begrenz verbindliche Kostenschätzung bei der Abweichungen zulässig sind. Im Gegensatz ist ein Angebot verbindlich und hat für den Kunden den Charakter einer Festpreisvereinbarung.
Besonders im Internet werden in den verschiedenen Suchmaschinen unter Umständen dubiose Firmen in der Ergebnisliste ganz oben angezeigt. Dadurch verbessern diese ihr sogenanntes „Ranking“ in dem sie hohe Beträge an die jeweiligen Suchmaschinen-Anbietern zahlen. Auch wenn der eigene Wohnort in der Suche mit angegeben wird, werden Firmen aufgelistet, welche ihren Firmensitz weit über 50 Kilometer entfernt haben. Die Kunden werden so bewusst getäuscht. Grundsätzlich ist es sinnvoll, Betriebe aus der näheren Umgebung auszuwählen. Dies verringert Fahrkosten und beschleunigt gegebenenfalls auch die Bearbeitung von Reklamationen. Bei der Suche sind Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis die erste Wahl, sofern man selbst nicht schon Erfahrungen mit einem einschlägigen Betrieb gemacht hat. Eine weitere Anlaufstelle sind die örtlichen Handwerksinnungen. Sie nennen auf Anfrage ortsansässige Mitgliederbetriebe, ohne dabei allerdings Empfehlungen auszusprechen.
Beim Blick ins Branchenbuch ist Vorsicht geboten, denn in den lokalen Verzeichnissen finden sich regelmäßig Inserenten, die keineswegs aus der näheren Umgebung stammen.
Sollte am Ende der Arbeiten doch ein Fantasiepreis gefordert werden, so wird geraten, den geforderten Betrag nicht in bar zu bezahlten sondern sich eine Rechnung ausstellen zu lassen. Im Zweifel über den geforderten Rechnungsbetrag hilft eine Anfrage bei der örtlichen Handwerkskammer oder der entsprechenden Innung.
(PI Füssen)