Ein Haftbefehl war erst der Anfang…
18.10.2017, PP Oberbayern Süd
Ein Haftbefehl war erst der Anfang…
ÜBERSEE, LKR. TRAUNSTEIN / BAD REICHENHALL, LKR. BERCHTESGADENER LAND. Die Kontrolle eines Mannes durch die Schleierfahndung am 13. Oktober wurde nicht nur diesem zum Verhängnis. Neben einem offenen Haftbefehl wurden diverse Drogen bei dem 31-Jährigen aufgefunden. Die anschließenden Ermittlungen führten zur Sicherstellung einer nicht unerheblichen Menge Marihuana bei einer weiteren Person.
Bereits am Freitag (13.10.2017) wurde ein 31-jähriger Deutscher von den Schienenfahndern der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein verhaftet. Der Mann befand sich im Zug in Richtung Freilassing, als er auf Höhe Übersee einer Kontrolle unterzogen wurde. Als Reiseziel nannte er seinen Bruder in Bad Reichenhall. Er selbst hat, eigenen Angaben zufolge, derzeit keinen festen Wohnsitz.
Der anschließende Abgleich seiner Person mit dem Fahndungsbestand ergab, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls vorlag. Auch eine andere Staatsanwaltschaft war an seinem derzeitigen Aufenthaltsort interessiert, denn diese suchte ihn wegen Betrugs.
Doch dem nicht genug: Wie die Durchsuchung seiner Person zeigen sollte, hatte der 31-Jährige diverse Drogen im Gepäck. Insgesamt wurden 57 XTC-Tabletten, 2 Gramm Kokain und 10 Gramm Marihuana bei ihm gefunden. Laut seinen Angaben waren die Drogen für ihn und seine Freunde in Bad Reichenhall bestimmt, um "richtig feiern zu können".
Vor seiner Einlieferung in eine JVA, wollte der 31-Jährige jedoch noch etwas loswerden und eine Aussage bezüglich eines „Lieferanten“ machen. Hierbei gab er an, in der Vergangenheit von einem 35-jährigen Bad Reichenhaller, Marihuana käuflich erworben zu haben.
Die über den Sachverhalt unterrichtete Staatsanwaltschaft Traunstein ordnete daraufhin die Durchsuchung der Wohnung in Bad Reichenhall an. Dabei konnten unter dem Bett des 35-jährigen Wohnungsinhabers insgesamt 35 Gramm Marihuana sichergestellt werden. Auch er wurde daraufhin vorläufig festgenommen und wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln zur Anzeige gebracht. Nach Beendigung aller polizeilicher Maßnahmen, wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.
Der 31-Jährige darf die nächste Zeit in der JVA verbringen - für diese Zeit besitzt er zumindest einen „festen Wohnsitz“, wo er auch für die zuvor genannte Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Betrugs, greifbar ist.