Pressemeldungen für den Landkreis Günzburg vom 23. November 2017


23.11.2017, PP Schwaben Süd/West

Pressemeldungen für den Landkreis Günzburg vom 23. November 2017
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Günzburg, Krumbach und Burgau, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.


Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.


Verkehrsunfall

OFFINGEN. Ein Verkehrsunfall, bei dem kein Personenschaden entstand, ereignete sich am 22.11.2017, gegen 16:15 Uhr, in Offingen. Ein 54-Jähriger, der die Staatsstraße von Konzenberg in Richtung Gundremmingen befuhr, bog auf Höhe Schnuttenbach nach links in Richtung Offingen ab. Er übersah dabei das entgegenkommende vorfahrtsberechtigte Fahrzeug einer 60-Jährigen. Es kam im Einmündungsbereich zum Zusammenstoß der beiden Pkw. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 6.000 Euro.
(PI Burgau)


Diebstahl von Werkzeugmaschinen


THANNHAUSEN. Ein bislang unbekannter Täter entwendete in der Nacht zum 22.11.2017 mehrere Werkzeugmaschinen, die auf der Baustelle eines Discountermarktes in der Bgm.-Raab-Straße gelagert waren. Die entwendeten Gegenstände (Bohrhammer, Stichsäge, Akkuschrauber, u.a.) haben einen Wert von ca. 2.600 Euro. Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Krumbach unter 08282/905-0.
(PI Krumbach)


Verkehrsunfall mit Polizeifahrzeug


KRUMBACH. Am gestrigen Mittwoch, gegen 10.45 Uhr, fuhr ein 89-jähriger Pkw-Fahrer aus einer Hofeinfahrt in der Kirchenstraße. Hierbei übersah er ein Streifenfahrzeug der Polizeiinspektion Krumbach und kollidierte mit diesem. Es entstand ein Sachschaden von ca. 3.000 Euro.
(PI Krumbach)


Unfallflucht

LEIPHEIM. Gestern, gegen 17.20 Uhr, bog der Fahrer eines Pkw von der Immelmannstraße in zu weitem Bogen nach rechts in die Kronbergstraße ab. Dabei kam es zu einem Streifzusammenstoß mit einem auf der Kronbergstraße befindlichen Pkw, welcher von einer 23-Jährigen gefahren wurde. Der bislang unbekannte Fahrer des abbiegenden Pkw setzte seine Fahrt ohne anzuhalten fort und entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. Der Unfallverursacher war mit einem dunklen Pkw unterwegs. Bei dem Zusammenstoß entstand am Pkw der 23-Jährigen ein Schaden von ca. 1.000 Euro. Zeugen, die Angaben zu dem Unfallverursacher machen können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Günzburg, Tel.: 08221/919-0, in Verbindung zu setzen.
(PI Günzburg)


Verkehrsunfall

GÜNZBURG. Am gestrigen Nachmittag befuhr eine 83-jährige Frau mit ihrem Pkw die Weihergasse in Richtung der Straße „Mösle“. Auf Höhe der Einmündung zur Günzburger Straße kam ihr ein Omnibus entgegen, welcher von der Straße „Mösle“ nach links in die Günzburger Straße abbiegen wollte. Die Dame war mit ihrem Pkw bereits zum Teil an dem entgegenkommenden Omnibus vorbeigefahren als sie bemerkte, dass die restliche Fahrbahnbreite zu gering ist, um vollständig an dem Bus vorbeifahren zu können. Die Pkw-Lenkerin fuhr daraufhin rückwärts und stieß dabei gegen die linke Fahrzeugseite des Busses. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden in Höhe von 2.500 Euro.
(PI Günzburg)


Fahrt unter Alkoholeinfluss

LEIPHEIM. Gestern Nachmittag wurde in der Ulmer Straße ein Pkw von einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Günzburg angehalten und der 55-jährige Fahrzeuglenker einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Eine Überprüfung ergab einen Alkoholwert von etwa einem Promille. Den 55-Jährigen erwarten nun ein Bußgeld von mindestens 500 Euro und ein mindestens einmonatiges Fahrverbot.
(PI Günzburg)


Fahren ohne Fahrerlaubnis

ICHENHAUSEN. Eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Günzburg bemerkte gestern gegen 15.15 Uhr einen Mofafahrer, welcher den Radweg zwischen Hochwang und Ichenhausen befuhr. Dabei war er augenscheinlich mit einer höheren Geschwindigkeit als der für Mofa zulässigen Geschwindigkeit von 25 km/h unterwegs. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich dann heraus, dass der Mofaroller technisch verändert worden war und er eine Höchstgeschwindigkeit von etwa 50 km/h erreicht. Somit hätte der Mofafahrer eine Fahrerlaubnis benötigt, um das Fahrzeug führen zu dürfen. Eine solche besitzt er jedoch nicht. Gegen den 15-jährigen Fahrer des Mofarollers wurde ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachtes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
(PI Günzburg)