Polizeibericht – Die Tagesthemen (19.01.2018)
19.01.2018, PP Schwaben Nord
Polizeibericht - Die Tagesthemen (19.01.2018)
--- Augsburg Report ---
01: Einbruchsgeschehen
02: Grundstücksmauer mit Graffiti beschmiert
03: Trunkenheits- und Drogenfahrtenr />04: Nach Verkehrsunfall geflüchtet
--- Regional Report ---
05: Kein Führerschein, keine Streifenkarte, dafür reichlich Alkohol
06: Vorderrad fährt alleine weiter
07: Erneut Lkw-Plane aufgeschlitzt
08: Rumänische Ladendiebe festgenommen
--- Überregional ---
09: Rechtliche Grauzone: Gewinnzusagen
Augsburg Report
01: Einbruchsgeschehen - Lechhausen -
Zu einem Einbruch kam es in der Nacht vom 18./19.01.2018 (Mi./Do). Ein oder mehrere bislang unbekannte Täter hatten sich gewaltsam Zugang zu den Büroräumen einer Firma in der Derchinger Straße (im Bereich der 150er Hausnummern) verschafft und diese anschließend durchsucht. Nach ersten Erkenntnissen wurden jedoch keine Wertgegenstände entwendet. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 200 Euro.
Sachdienliche Hinweise erbittet die Kripo Augsburg unter 0821/323 3810.
02: Grundstücksmauer mit Graffiti beschmiert - Innenstadt -
Bereits vom Mittwoch (17.01.2018) auf Donnerstag (18.01.2018) wurde von einem bislang unbekannten Täter eine Grundstücksmauer in der Oblatterwallstraße (im Bereich der 10er Hausnummern) mit einem Graffiti beschmiert. Der in Englisch gehaltene Schriftzug wurde vermutlich mit einem grünen Filzstift aufgetragen.
Sachdienliche Hinweise erbittet die PI Augsburg Mitte unter 0821/323 2110.
03: Trunkenheits- und Drogenfahrten - Innenstadt -
In den frühen Morgenstunden des 19.01.2018 (Freitag) fiel einer Streife ein Autofahrer im Bereich des Unteren Grabens auf. Bei der anschließenden Kontrolle des 28-jährigen Fahrers wurde Alkoholgeruch festgestellt. Ein daraufhin durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,7 Promille. Als wäre dies noch nicht genug, stellten die Beamten bei der weiteren Überprüfung des Mannes auch noch fest, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Auch wenn der Fahrer diesen Haftbefehl gegen eine darin festgelegte Geldzahlung noch einmal abwenden konnte, erwartet ihn nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
- Lechhausen -
Bei einer Verkehrskontrolle am gestrigen Donnerstag (18.01.2018) in den frühen Abendstunden fiel einer Streife in der Meraner Straße ein Toyota-Fahrer auf. Im Rahmen der Kontrolle ergaben sich Hinweise beim 34-jährigen Fahrer auf einen vorangegangenen Drogenkonsum. Eine Durchsuchung des Autos und der Wohnung des Mannes führte noch zum Auffinden weiterer Betäubungsmittel und entsprechender Utensilien. Aufgrund der Drogenfahrt
musste sich der Fahrer einer Blutentnahme unterziehen. Ihn erwarten nun entsprechende
Ermittlungsverfahren wegen der Drogendelikte.
04: Nach Verkehrsunfall geflüchtet - Innenstadt -
Am gestrigen Donnerstag gegen 10.10 Uhr parkte eine 71-Jährige ihren silbernen VW auf dem Parkplatz eines Modehauses in der Lechhauser Straße. Als sie nach etwa einer Stunde wieder zurückkam, war eine Fahrzeugtüre beschädigt, der Verursacher jedoch nicht mehr vor Ort.
Es entstand ein Sachschaden von etwa 1.500 Euro.
Hinweise bitte an die PI Augsburg Mitte unter Tel. 0821/323-2110.
- Bärenkeller -
Am Donnerstag, (18.01.2018) gegen 11.10 Uhr hatte ein 53-jähriger Augsburger seinen weißen VW Touran auf Höhe der dortigen Kirche im Lerchenweg geparkt. Als der Fahrer nach ca. fünf Minuten zu seinem Auto zurückkam, war die Stoßstange vorne links beschädigt. Der
Schaden beläuft sich auf ca. 500 Euro.
Hinweise bitte an die PI Augsburg 5 unter Tel. 0821/323-2510.
Regional Report
05: Kein Führerschein, keine Streifenkarte, dafür reichlich Alkohol - Stadtbergen -
Heute (19.01.2018) gegen 01.45 Uhr fiel einer Polizeistreife in der Bismarckstraße ein Opel Astra auf, der statt auf der Straße auf den Straßenbahnschienen fuhr. Nach einer ca. 30 Meter langen Fahrt über die Gleise saß das Fahrzeug schließlich auf und blieb stecken. Nachdem
es nicht mehr weiterging, stieg der 38-jährige Fahrer aus und wurde von den Beamten angehalten. Der Grund für dieses „Missverständnis“ war schnell gefunden: der Mann war mit knapp 1,4 Promille unterwegs und konnte sich kaum auf den Beinen halten. Auch war er offensichtlich nicht im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis. Der aus dem Landkreis Augsburg stammende Alkoholsünder wird mangels Führerschein auch für die nächste Zeit die Schienen nutzen müssen, dann allerdings besser mit dem dafür vorgesehenen Verkehrsmittel samt gültiger Streifenkarte.
06: Vorderrad fährt alleine weiter - B17/ Kleinaitingen/ Fahrtrichtung Norden –
Am Donnerstagmorgen (18.01.2018) war ein
19-Jähriger auf der B17 in Richtung Norden unterwegs, als sich kurz vor der AS Oberottmarshausen das rechte Vorderrad seines Nissan komplett löste. Das Rad fuhr alleine weiter, während der junge Mann sein Auto kontrolliert von der linken Spur auf den Standstreifen steuern und dort schließlich sicher anhalten konnte. Grund für den Vorfall dürfte wohl ein
technischer Defekt sein. Das fehlende Rad konnte etwa hundert Meter weiter an der Mittelschutzplanke lehnend aufgefunden werden. An dem Fahrzeug, das abgeschleppt werden musste, entstand Sachschaden von ca. 1.000 Euro.
07: Erneut Lkw-Plane aufgeschlitzt - BAB A8/ Streitheimer Forst Nord -
Während ein polnischer Brummi- Fahrer in der Nacht von
Mittwoch auf Donnerstag (17./18.01.2018) schlief, machten sich Unbekannte zwischen 23.00 Uhr und 05.20 Uhr an seinem Sattelauflieger zu schaffen. Sie schlitzten die Plane auf und entwendeten anschließend rund 60 Kartons mit Kleidung. Der Beutewert dürfte sich im unteren
fünfstelligen Eurobereich bewegen. Erst als der 40-Jährige Lkw-Fahrer weiterfahren wollte, bemerkte er den Diebstahl und verständigte die Polizei.
Wie schon am Mittwoch und Donnerstag berichtet, handelt es sich mittlerweile um den sechsten bekannt gewordenen Planenschlitzer-Vorfall entlang der Autobahn. Mit weiterem Auftreten der Täter muss gerechnet werden.
Die APS Gersthofen bittet unter 0821/323-1910 um Zeugenhinweise.
08: Rumänische Ladendiebe festgenommen - Dillingen -
Zwei Rumänen im Alter von 27 und 31 Jahren wurden am 18.01.2018 gegen 13:45 Uhr dabei beobachtet, wie sie in einem Verbrauchermarkt in der Johannes-Scheiffele-Straße in Dillingen auserlesene Whisky-Flaschen im Wert von rund 300 Euro aus den Verkaufsregalen herausholten und unter die Kleidung steckten. Beim Versuch, sich mit dem Diebesgut durch die Kasse zu schmuggeln, wurden die Männer dann von Angestellten des Supermarkts festgehalten.
Nachdem die Polizei herbeigeholt wurde, konnten im Auto der Männer weitere Spirituosen festgestellt werden. Ob diese auch aus Kaufhausdiebstählen stammen, bedarf weiterer polizeilicher Ermittlungen. Weil die beiden Diebe im Inland keinen Wohnsitz haben werden sie
heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Überregional
09: Rechtliche Grauzone: Gewinnzusagen Persönlich adressierte Gewinnankündigungen landen derzeit offenbar wieder vermehrt in den Briefkästen von vermeintlichen Gewinnern, obwohl diese gar nicht an einem Glücksspiel teilgenommen haben. Auch Polizeibeamte sind mitunter davon betroffen:
Bei der Leerung ihres Briefkastens fühlte sie sich als Glückspilz. Auf einem persönlich an sie adressierten Briefumschlag wurde ihr ein Gewinn von 9.950 Euro angekündigt. In Gedanken gab sie das Geld bereits für langgehegte Wünsche aus. Doch der Traum von der nächsten Reise -
welche sie mit einem Teil des Gewinnes bezahlen wollte - platzte mit der Öffnung des Kuverts. Sogleich wurde ihr berufliches Interesse geweckt - denn sie arbeitet als Kriminalbeamtin in der Betrugsabteilung, jenem Fachkommissariat, das für die Erkennung und die Bearbeitung von
Betrugsmaschen zuständig ist (im vorliegenden Fall ist also davon auszugehen, dass die Täter nicht sonderlich erfolgreich sein werden…).
Dennoch bietet dieser Fall Anlass, einmal mehr auf jene geschickt verklausulierten Anschreiben mit falschen bzw. nebulösen Gewinnzusagen hinzuweisen. Statt ab in den Urlaub, besser ab damit in den Papierkorb. Hier ein paar Tipps der Augsburger Kripo:
::Was deutet auf eine Gewinnbrief-Falle hin?
Die persönlichen Anschreiben erwecken einen „amtlichen Eindruck“. Die Schreiben sind gespickt mit Wörtern wie „Auszahlungsurkunde, Bestätigung, Registrierung, Geprüft & Genehmigt, Offiziell, Unterschriften der Geschäftsleitung etc.“. Zudem finden sich gleich mehrere
Ansprechpartner (Rechtsanwalt, Treuhändergesellschaft, Finanzabteilung) und diverse Firmen auf den Anschreiben. Die für die Gewinnauszahlung erforderlichen Unterlagen sollen mit einer „unverbindlichen Warenbestellung“ zurückgesandt werden. Hierfür ist dann passenderweise auch gleich ein kleiner Katalog mit wohlklingenden Namen wie „Schöner ….. „ oder “Guter ….“ beigelegt. Auf der Vorderseite des beigefügten Musterschecks wird außerdem lediglich der Betrag „bestätigt“. Im Kleingedruckten auf der Rückseite stehen dann die - oftmals sehr verwirrenden - Teilnahmebedingungen. Außerdem wird hier nur ganz nebenbei erwähnt, dass der Gewinn noch nicht sicher ist, sondern man mit der Rücksendung der erforderlichen Unterlagen an einer weiteren Auslosung teilnimmt und dann vielleicht der Gewinner ist! Das Antwortkuvert selbst ist an keine postalische Adresse, sondern in der Regel immer an ein Postfach adressiert.
Aus polizeilicher Erfahrung ist davon auszugehen, dass es zu keiner Gewinnauszahlung kommen wird - ansonsten wären sie tatsächlich ein Glückspilz! Im günstigsten Fall haben die Versandfirmen lediglich weitere Daten von Ihnen gesammelt (Geburtsdatum, Telefon-Nr., email-Adresse) um diese für weitere schriftliche Beratungs- und Informationszwecke (Werbung) zu nutzen. Im weit unangenehmeren Fall erhält man neben den bestellten Waren in den kommenden Wochen und Monaten unaufgefordert zahlreiche weitere Warensendungen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Portokosten bei Rücksendung vom „anstehenden Gewinner“ zu tragen sind. Wird einem irgendwann der Gang zur Post zu viel und der „Gewinner“ behält die unaufgeforderten Warensendungen, ist erfahrungsgemäß mit Mahnschreiben und gegebenenfalls sogar mit Androhung zivilrechtlicher Schritte zu rechnen, was meistens auch mit viel persönlichem Ärger verbunden ist.
Juristisch ist die Gewinnbrief-Falle eine Grauzone, angesiedelt im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Wer nun aber trotz der genannten Ausführungen immer noch an den großen Geldgewinn glaubt, sollte sich vor Rücksendung seiner „Gewinnantwort“ informieren, ob es sich
tatsächlich um eine seriöse Versandfirma handelt. Im Internet finden sich hierzu mehrere Plattformen. Zum Beispiel veröffentlich die Verbraucherzentrale Hamburg im Internet eine Rubrik „Gewinnspiele: Liste unseriöser Anbieter“.
Falls Sie tatsächlich gewonnen haben sollten – Herzlichen Glückwunsch! Falls nicht, informieren Sie auch Familienmitglieder (insbesondere die lebensälteren), Freunde und Bekannte über den Wahrheitsgehalt dieser Mitteilungen - so ersparen Sie Ihren Mitmenschen reichlich Frust und
Enttäuschung, weil der große Gewinn mal wieder auf sich warten lässt…