Drogenkurier mit 1,6 Kilogramm Marihuana festgenommen


06.03.2018, PP Oberbayern Süd

Drogenkurier mit 1,6 Kilogramm Marihuana festgenommen
GARMISCH-PARTENKIRCHEN. Am Montagmittag, 05.03.18, bewiesen die Fahnder der Polizeiinspektion Weilheim das richtige Gespür und zogen einen 21-jährigen Drogenkurier mit rund 1,6 Kilogramm Marihuana aus dem Verkehr. Die Kriminalpolizei in Garmisch-Partenkirchen übernahm die Ermittlungen wegen illegalen Handels mit Cannabis und nahm drei mutmaßliche Abnehmer fest.


Ein Taxi aus München erweckte die Aufmerksamkeit der Schleierfahnder am Südportal des Farchanter Tunnels und wurde daraufhin einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Dabei stießen die Beamten auf den Koffer des 21-jährigen Mannes, in dem sich deutlich erkennbar eine größere Menge Marihuana befand. Wie sich im Laufe der ersten Befragungen herausstellte, waren die Drogen für den regionalen Markt bestimmt und sollten im Marktgebiet an die potentiellen Abnehmer übergeben werden. Im näheren Umfeld der vereinbarten Örtlichkeit gelang es den Fahndern aus Weilheim, zwei Männer im Alter von 23 und 25 Jahren festzunehmen, die als mögliche Kunden in Frage kamen.

Aufgrund der gewonnenen Anhaltspunkte erwirkte die Staatsanwaltschaft München II einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung eines der Tatverdächtigen. Dabei konnten diverse Rauschgiftutensilien, eine Feinwaage und eine größere Menge an Druckverschlußtüten aufgefunden werden, die den Verdacht auf einen regen Rauschgifthandel verstärkten. In diesem Zusammenhang konnte ein 21-jähriger Mann festgenommen werden, der ebenfalls dem bislang bekannten Abnehmerkreis zuzurechnen ist.

Die Staatsanwaltschaft München II beantragte gegen die beiden 21-jährigen Männer, beides deutsche Staatsangehörige, Haftbefehle wegen illegallen Handels mit Cannabis in nicht geringer Menge. Sie wurden am Dienstagmittag, 06.03.18, dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Die zwei weiteren Tatverdächtigen, ebenfalls deutsche Staatsangehörige, wurden nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen aus dem Polizeigewahrsam entlassen.