Fachkommissariat Staatsschutzdelikte: Ermittlungen in Rosenheim


01.09.2018, PP Oberbayern Süd
Fachkommissariat Staatsschutzdelikte: Ermittlungen in Rosenheim
ROSENHEIM. Die Kripo Rosenheim ermittelt derzeit in zwei unabhängig voneinander stattgefundenen Fällen wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen mehrere Personen. In einem Fall werden zwei Beamte der Bundespolizei und ein Mitglied der Sicherheitswacht durch einen Zeugen beschuldigt.

Nach Aussage eines Zeugen zeigte ein 27-jähriger Mann in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, gegen Mitternacht, im Stadtgebiet Rosenheim öffentlich Grußformeln verfassungswidriger Organisationen (Hitlergruß). Der Zeuge verständigte die Polizei, die daraufhin die Identität des Mannes feststellte. Weitere Ermittlungen gegen den 27-Jährigen übernimmt das für Staatsschutzdelikte zuständige Fachkommissariat der Kripo Rosenheim.Ein weiterer Fall beschäftigt die Kripo, der sich am späten Donnerstagabend im Terrassenbereich eines Rosenheimer Lokales abgespielt hatte. Mehrere offenbar alkoholisierte Personen waren dort unter freiem Himmel zusammengesessen. Ein ebenfalls am Tisch sitzender Zeuge konnte fremdenfeindliche Äußerungen sowie Parolen und Grußformeln verfassungswidriger Organisationen (Hitlergruß) durch verschiedene Personen wahrnehmen. Tatverdächtig sind nach derzeitigem Ermittlungsstand zwei Beamte der Bundespolizei sowie ein Mitglied der Rosenheimer Sicherheitswacht, die sich in ihrer Freizeit dort aufhielten.Erste polizeiliche Maßnahmen hatte am Tatabend noch die Polizeiinspektion Rosenheim eingeleitet. Seit Freitagmorgen führt auch in diesem Fall das zuständige Fachkomissiariat der Kripo Rosenheim (K5 Staatsschutzdelikte) die Ermittlungen und steht hierzu in engem Kontakt mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Traunstein. Die Aufgabe der Ermittler wird nun sein, Weiteres über die unter Alkoholeinfluss stattgefundenen Tischgespräche zu erfahren und beweiskräftig Aussagen und Handlungen der beteiligten Gesprächspartner zu ermitteln. Die Bundespolizei wurde von dem Vorfall und den polizeilichen Ermittlungen in Kenntnis gesetzt.