Haftbefehl nach Festnahme
Haftbefehl nach Festnahme
Polizeimeldung vom 03.09.2018
Charlottenburg-Wilmersdorf
Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin
Nr. 1827
Gestern erging ein Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen Drogenhändler. Seit vergangenem Montag, 27. August 2018, wurde bei dem Drogenkommissariat der Polizeidirektion 2 ein Ermittlungsverfahren gegen den 30-Jährigen wegen Drogenhandels geführt. Daraufhin erließ ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss, den die Ermittler mit Hilfe des Spezialeinsatzkommandos am Samstag in der Wohnung des Mannes in der Leibnizstraße in Charlottenburg vollstreckten. Unterstützt wurden die Fahnder von zwei Kollegen der Diensthundeführereinheit und zwei Rauschmittelspürhunden. Nach gewaltsamer Öffnung der Tür wurde der 30-Jährige sowie eine 28 Jahre alte Frau in der Wohnung angetroffen und beide vorläufig festgenommen. Bei der Durchsuchung entdeckten die Drogenermittler mehrere Videokameras, die die Wohnung sicherten, aber auch auf den Hauseingang sowie die Straße gerichtet waren und die Bilder live auf einen Monitor übertrugen. Darüber hinaus fanden die Beamten einen fünfstelligen Geldbetrag, bei dem es sich vermutlich um Handelserlös handelt, in Griffnähe des Drogenhändlers eine geladene scharfe Handfeuerwaffe, rund 890 Gramm Amphetaminpaste, 1,7 Kilogramm Marihuana, circa 200 Gramm Ketamin, etwa 400 Gramm Haschischprodukte sowie verschreibungspflichtige Medikamente und Dopingmittel. Die gefundenen Gegenstände, Drogen und Arzneimittel sowie Kameras und Festplatten beschlagnahmten die Ermittler. Der 30-Jährige hatte bei der Festnahme leichte Verletzungen erlitten, wurde ambulant in einem Krankenhaus behandelt und anschließend zur Gefangenensammelstelle gebracht. Die Ermittler vernahmen die 28-Jährige und entließen sie anschließend. Der polizeibekannte und bereits in der Vergangenheit verurteilte Tatverdächtige wurde gestern einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der einen Untersuchungshaftbefehl aussprach. Die Ermittler leiteten zu dem bereits laufenden Verfahren wegen des unerlaubten Handels mit Drogen weitere Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Geldwäschegesetz, Datenschutzgesetz und Arzneimittelgesetz ein.