Hamburg (ots) - Tatzeit: 03.01.2019, 15:18 Uhr Tatort: Hamburg-Wilstorf, Reeseberg/
Peterdorfstraße
Beamte des Polizeikommissariats 46 haben gestern Nachmittag zwei 23
und 29 Jahre alte Deutsche nach Verkehrsunfallflucht und des
Verdachts des Handelns mit Betäubungsmitteln in Hamburg-Wilstorf
vorläufig festgenommen. Das Landeskriminalamt 68 sowie die Ermittler
der Verkehrsdirektion 4 haben die weitere Sachbearbeitung übernommen.
Im Rahmen einer Streifenfahrt wollte die Besatzung des
Funkstreifenwagen Peter 46/4 einen Pkw Citroen in der Straße
Reeseberg zwecks Durchführung einer Fahrzeugkontrolle anhalten und
kontrollieren. Der Fahrzeugführer ignorierte die Anhaltesignale und
beschleunigte den Pkw, um sich einer möglichen Kontrolle zu
entziehen. Im Einmündungsbereich Reeseberg/ Petersdorfstraße
verließen der Fahrer sowie drei weitere Insassen das Fahrzeug und
flüchteten in unterschiedlichen Richtungen. Der Pkw rollte ein paar
Meter weiter und stieß mit einem geparkten Pkw zusammen.
Nach kurzer Verfolgung konnte der Fahrer, ein 23-jähriger Deutscher,
durch die Beamten vorläufig festgenommen werden. Bei dem Mann besteht
der Verdacht des Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Er
wurde zwecks einer Blutprobenentnahme dem Polizeikommissariat 46
zugeführt.
Während der Verkehrsunfallaufnahme meldete sich eine Zeugin bei den
Beamten. Sie hatte zuvor einen der flüchtigen Personen dabei
beobachtet, als diese einen Beutel in einen Mülleimer entsorgte. Eine
Nachschau führte zum Auffinden eines Müllbeutels, mit ca. 140 Gramm
Marihuana. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt.
Eine Durchsuchung des Pkw führte zum Auffinden weiterer Beweismittel.
Unter anderem stellten die Beamten eine Marihuanamühle, eine
Feinwaage, einen Baseballschläger sowie zwei Rucksäcke mit
mutmaßlichem Einbruchswerkzeug sicher. Außerdem wurde im Fahrzeug
eine Umhängetasche mit einem Ausweis eines 29-jährigen Deutschen
aufgefunden. Zu einem späteren Zeitpunkt erschien der 29-Jährige am
PK 46. Er wurde vorläufig festgenommen.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden
Tatverdächtigen entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.
Schö.
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