Köln (ots) - Einer Streifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei Köln ist am Donnerstagnachmittag (10. Januar) auf der Bundesautobahn 4 ein Volvo-Fahrer (57) aufgefallen: Eine Überprüfung seines Kennzeichens hatte ergeben, dass für das Cabrio kein Versicherungsschutz mehr bestand. Zudem war der Führerschein des Halters zur sofortigen Einziehung ausgeschrieben. Als die Beamten den Verdächtigen überprüfen wollten, ignorierte dieser die Anhaltesignale und versuchte sich der Kontrolle zu entziehen. Es kam zu einer Verfolgungsfahrt.
Kurz vor 17 Uhr wechselten die Polizisten hinter dem schwarzen Volvo aus Richtung Laurensberg kommend im Kreuz Aachen auf die A 44 in Richtung Mönchengladbach. Die Uniformierten überholten den Bochumer und gaben deutliche Anhaltesignale.
Erst schien der Fahrer den Beamten auf den Verzögerungsstreifen der Anschlussstelle Broichweiden zu folgen. Dann aber trat er plötzlich aufs Gas und zog wieder auf die Hauptfahrbahn. Die Polizisten forderten Verstärkung an und meldeten der Leitstelle nun eine Verfolgungsfahrt.
Einige Kilometer weiter setzten sich die Beamten in ihrem Fahrzeug erneut vor den Flüchtigen. An der Anschlussstelle Alsdorf täuschte der Verdächtige wieder an, den Polizisten zu folgen - bevor er ein weiteres Mal ausscherte und beschleunigte. Bei Jülich verließ der 57-Jährige die Autobahn und fuhr über die B56 in Richtung Düren. An einer roten Ampel versuchte der Mann zwischen zwei wartenden Autos hindurchzufahren. Dabei touchierte er beide Fahrzeuge. Auch der Volvo blieb nach dem Unfall schwer beschädigt liegen.
Noch am Unfallort nahmen die Polizisten den Mann fest und legten ihm Handschellen an. Ein Atemalkoholtest zeigte einen Wert von etwa 1,3 Promille. Da die Beamten bei der anschließenden Personen- und Fahrzeugdurchsuchung keinen Führerschein fanden, fuhren sie den Bochumer zwecks Identitätsfeststellung und Entnahme einer Blutprobe auf die Wache.
Später meldete sich noch eine weitere Autofahrerin auf der Wache und gab an, dass ihr der entgegenkommende Flüchtige bei einer Kollision den Außenspiegel beschädigt habe.
Er muss sich nun wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss, Gefährdung des Straßenverkehrs, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Verkehrsunfallflucht verantworten. (cr)
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