15.12.2019 – 09:40, Polizeiinspektion Gifhorn, Gifhorn, Calberlah, Isenbüttel, Vordorf (ots)
Kriminalitätslage
1. Einbruchdiebstahl aus unbewohntem Einfamilienhaus
In der Zeit zwischen Freitag, 13.12.19, 16:30 Uhr und Samstag, 14.12.19, 09:30 Uhr drangen unbekannte Täter in ein zur Zeit unbewohntes Einfamilienhaus in der Berliner Straße in Calberlah ein. Hierzu hebelten die Täter ein Fenster an der Rückseite des Gebäudes auf und gelangte ins Objekt. Entwendet wurden lediglich 30 Euro Bargeld.
2. Einbruchdiebstahl aus Einfamilienhaus
Am Freitag, 13.12.19, im Zeitraum von 17:00 Uhr bis 22:30 Uhr hebelten unbekannte Täter ein rückwärtiges Fenster eines Einfamilienhauses im Wiesenweg in Vordorf auf. Die Eigentümer befanden sich zu der Zeit im Urlaub. Aus dem Haus entwendeten die Täter dann diversen Schmuck mit einem Gesamtwert von ca. 12000 Euro.
Verkehrslage
Verkehrskontrolle
Im Rahmen einer durch die Polizeiinspektion Gifhorn durchgeführten Verkehrskontrolle konnten am 13./14.12.19 in der Zeit zwischen 18:00 Uhr du 02:00 Uhr diverse Verkehrsverstöße festgestellt werden. Ziel war die Kontrolle von (Kraft-)Fahrzeugführern, die unter dem Einfluss von Alkohol und / oder Betäubungsmitteln stehen könnten.
1. Gegen 19:54 Uhr wurde in Gifhorn, an der Kreisstraße 114, ein Audi Q7 kontrolliert, der von einem 34-jährigen Gifhorner geführt wurde. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,86 Promille. Anschließend wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Gegen den Gifhorner wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
2. Gegen 20:05 Uhr wurde ,ebenfalls auf der Kreisstraße 114, ein VW Caddy kontrolliert, der von einem 33-jähriger Wahrenholzer geführt wurde. Bei ihm wurde eine Rauschmittelbeeinflusssung festgestellt. Zur Beweissicherung wurde ihm Blut entnommen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Zudem wird er sich wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln strafrechtlich verantworten müssen.
3. Gegen 20:15 Uhr wurde auf der Kreisstraße 114 in Höhe des Maikampsees ein 46-jähriger Gifhorner als Fahrzeugführer eines Ford S-Max kontrolliert. Bei ihm konnte eine Atemalkoholkonzentration von 0,3 mg/l (entspricht etwa 0,6 Promille) festgestellt werden. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
4. Gegen 00:52 Uhr wurde in der Rosenstraße in Isenbüttel ein 59-jähriger Isenbütteler kontrolliert, der seinen VW Polo mit einer Atemalkoholkonzentration 1,22 Promille führte. Ihm wurde ebenfalls eine Blutprobe entnommen. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und sein Führerschein sichergestellt.
5. Gegen 01:32 Uhr wurde in der Gifhorner Torstraße ein 32-jähriger Fahrradfahrer aus Gifhorn kontrolliert. Bei einer Atemalkoholüberprüfung stellt sich heraus, dass er eine Konzentration von 2,19 Promille aufwies. Zudem konnten bei ihm Betäubungsmittel gefunden uns sichergestellt werden. Auch bei ihm wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Er wird sich wegen Trunkenheit im Verkehr und Besitz von Betäubungsmitteln verantworten müssen
Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss
Am Samstag, 14.12.19, gegen 16:51 Uhr wurde eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Gifhorn auf einen Verkehrsunfall aufmerksam, bei dem eine 41-jährige Gifhornerin mit ihrem VW Golf von der Bahnhofstraße in Gifhorn in die Braunschweiger Straße in Richtung Süden abbiegen wollte. Hierbei übersah sie ein 13-jähriges Mädchen aus Gifhorn, welches in Begleitung ihrer Eltern die Bahnhofstraße zu Fuß querte. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem das Mädchen leicht verletzt wurde. Anschließend verließ die 41-Jährige die Unfallstelle, ohne sich um das Mädchen zu kümmern. Bei der anschließenden Kontrolle der Kraftfahrzeugführerin durch die Polizei konnte eine Atemalkoholkonzentration von 2,41 Promille festgestellt werden. Der Führerschein der Gifhornerin wurde sichergestellt. Ihr wurde eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde ihr untersagt. Sie wird sich nun zumindest wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrlässiger Körperverletzung und Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort strafrechtlich verantworten müssen.
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