Über acht Jahre Haft – Diebe des Erlstätter Rettungsspreizers in Österreich verurteilt
26.03.2020, PP Oberbayern Süd
Über acht Jahre Haft - Diebe des Erlstätter Rettungsspreizers in Österreich verurteilt
ERLSTÄTT, Lkr. TRAUNSTEIN; KORNEUBURG, NIEDERÖSTERREICH. Mit dem Diebstahl des Rettungsspreizers der Freiwilligen Feuerwehr Erlstätt Anfang März 2019 und der anschließenden, filmreifen Flucht über die Autobahn nach Österreich haben zwei slowakische Staatsangehörige für großes Aufsehen in der Region gesorgt. Die beiden Männer wurden nun vom Landesgericht Korneuburg in Niederösterreich, unter anderem wegen dieser Tat, zu über acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
In der Nacht vom 5. auf den 6. März 2019 war es zu einem Einbruch in das Feuerwehrhaus in Erlstätt gekommen. Die Diebe entwendeten dabei einen Rettungsspreizer im Wert von ca. 20.000 €, der z. B. zum Bergen von eingeklemmten Personen aus Pkw benötigt wird. Ebenso wurden in der Tatnacht in Erlstätt Kennzeichen von Pkw gestohlen.
Radarbild von der Flucht am 5. März 2019
Bevor noch diese Taten entdeckt worden waren, wollte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Traunstein nur wenige Kilometer entfernt in Bergen die Insassen eines Audi A6 kontrollieren. Das Fahrzeug entzog sich jedoch der geplanten Kontrolle und flüchtete mit rund 250 km/h über die A8 Richtung Österreich. Dabei warfen die Fahrzeuginsassen sogenannte Krähenfüße auf die Fahrbahn, so dass verfolgende Streifenwägen die Verfolgung abbrechen mussten. Die Reifen mehrerer unbeteiligter Fahrzeuge wurden ebenfalls beschädigt. Die Spur des Audis verlor sich dann auf der Salzburger Autobahn A10 in Fahrtichtung Villach.
Solche "Krähenfüße" warfen die Täter auf der Flucht aus dem Auto, um die Verfolger abzuschütteln.
Von Anfang an gingen die Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein davon aus, dass zwischen dem Einbruch in Erlstätt und der Flucht ein Zusammenhang besteht und es sich um international tätige Verbrecher handelt. Rettungsspreizer werden von diesen Straftätern zusammen mit Sprengstoffen oder Gasen zum Aufbrechen von Geldautomaten verwendet. Die Täter gehen in solchen Fällen auch mit äußerster Rücksichtslosigkeit gegenüber Polizeikräften vor.Vor diesem Hintergrund wurde beim Fachkommissariat „Grenzbezogene Kriminalität“ der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein die Ermittlungsgruppe „Krähe“ eingerichtet. Im Zuge des internationalen Informationsaustauschs mit dem Landeskriminalamt Niederösterreich konnten Tatzusammenhänge zu einer slowakischen Tätergruppe hergestellt werden, die für eine Serie von Kfz-Diebstählen und Geldautomatenaufbrüchen in Deutschland, Österreich und Polen verantwortlich sind.Zwei Männer dieser Tätergruppe, ein 36-jähriger und ein 44-jähriger Slowake, waren im vergangenen November nach aufwendigen, internationalen Ermittlungen in Wien festgenommen worden. Ihnen konnte die Tat von Erlstätt zugerechnet werden, wofür sie auch Geständnisse ablegten.Die Mehrzahl der begangenen Taten hatten die Männer in Österreich verübt. 13 versuchte bzw. vollendete Aufbrüche von Geldautomaten (acht in Niederösterreich, je zwei im Burgenland und in Polen, einer in Oberösterreich), elf Kfz-Diebstähle (sieben in Niederösterreich, zwei in Oberösterreich, je einer in Wien und Deutschland) sowie vier Attacken mit Krähenfüßen auf der Flucht nach den jeweiligen Taten, beispielsweise Anfang März 2019 im Chiemgau. Deshalb wurden die in Deutschland bekanntgewordenen, strafrechtlichen Sachverhalte, u.a. die Tat in Erlstätt, von der zunächst sachleitenden Staatsanwaltschaft Traunstein an die österreichischen Justizbehörden zur weiteren Verfolgung abgegeben. Genau ein Jahr nach der Tat in Erlstätt, am 5. März 2020, fand nun beim Landesgericht Korneuburg in Niederösterreich die Gerichtsverhandlung und gemeinsame Würdigung aller bekannt gewordenen Taten der beiden slowakischen Staatsangehörigen statt.Unter großem, medialen Interesse und höchsten Sicherheitsvorkehrungen, die beiden Angeklagten wurden durch das österreichische Einsatzkommando Cobra bewacht, verurteilte das Landesgericht Korneuburg den 44-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren und zehn Monaten sowie den 36-Jährigen zu 8 Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe.Der von den beiden Slowaken angerichtete Schaden wurde auf 4,6 Millionen Euro beziffert.