Ein 29-Jähriger beschäftigte die Beamten der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd am Mittwochnachmittag (24.06.2020). Er zog - offensichtlich Streit suchend - durch die Südstadt, schlug und bedrohte Unbeteiligte und entwendete dabei ein Fahrrad nach dem anderen. Letztendlich konnte er festgenommen werden.
Gegen 16:00 Uhr begab sich der 29-Jährige auf einem Fahrrad, welches nicht seines war, zunächst zum Maffaiplatz. Dort geriet er aus einem nichtigen Grund mit einem 39-jährigen Mann in Streit und trat gegen dessen Fahrrad. Im Anschluss daran folgte der erste Wechsel seines fahrbaren Untersatzes. Sein erstes entwendetes Rad ließ er am Maffaiplatz zurück und setzte seine Fahrt auf einem anderen Fahrrad fort, welches unversperrt in der Hainstraße stand.
Mit diesem fuhr er zum Hasenbuck. Dort geriet er mit einem unbeteiligten Pkw-Fahrer in Streit. Der Beschuldigte trat dem 64-Jährigen in den Rücken und schlug ihn mehrfach. Der Geschädigte vom Maffaiplatz war seinem Kontrahenten gefolgt und versuchte nun, dem neuerlichen Opfer zu Hilfe zu eilen. Auch er wurde von dem 29-Jährigen geschlagen. Als wäre dies nicht bereits genug, stahl er nun auch noch dessen Fahrrad und flüchtete in Richtung der Ingolstädter Straße. Das zuvor entwendete Rad wurde am Hasenbuck zurück gelassen.
In der Ingolstädter Straße bedrohte er eine Mitarbeiterin des dortigen Pflegeheimes indem er mit einem Gegenstand auf sie losging.
Hier konnte der Mann durch eine hinzugerufene Streife der PI Nürnberg-Süd gestoppt und festgenommen werden. Bei einer Durchsuchung wurde eine geringe Menge Cannabis bei ihm aufgefunden. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von über einem Promille. Der 29-jährige wurde zur Dienststelle verbracht, wo auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Im Anschluss wurde er in einer Haftzelle ausgenüchtert.
Die Polizei leitete diverse Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten ein. Unter anderem muss er sich wegen mehrfachen Diebstahls, Körperverletzung, Bedrohung und Fahrens unter Alkohol-/Drogeneinfluss verantworten.
Zudem wurde ein sog. Weißungsverstoß festgestellt. Gemäß eines Beschlusses des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist es dem 29-Jährigen - aus gutem Grund - nicht erlaubt, berauschende Mittel sowie Alkohol zu konsumieren.
Janine Mendel
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