Alkohol und Drogen im Straßenverkehr – zwei gefährliche „Begleiter“


20.08.2020, PP Niederbayern
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr – zwei gefährliche „Begleiter“ Bildquelle: PP Niederbayern
NIEDERBAYERN. Wegen Alkohol bzw. Drogen im Straßenverkehr wurden im vergangenen Jahr niederbayernweit in rund 2580 Fällen Straf- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet. In fast 800 Fällen nahm die Polizei Verkehrsteilnehmern die Fahrzeugschlüssel ab, bevor sie sich alkoholisiert ans Steuer setzen konnten. Das Polizeipräsidium Niederbayern möchte in diesem Zusammenhang alle Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der großen Gefahren und Risiken von Alkohol und Drogen am Steuer anhand der nachfolgenden Zahlen seit Jahresbeginn 2020 sensibilisieren. „ Wer trinkt, fährt nicht – wer fährt, trinkt nicht“!

Seit Jahresbeginn 2020 bis Ende Juli registrierte das Polizeipräsidium Niederbayern rund 670 Strafanzeigen wegen Fahrens unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss. Dabei sind an die 400 Führerscheine sichergestellt worden. Gegen rund 1300 Verkehrsteilnehmer mussten Bußgeldverfahren eingeleitet werden, da sie unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen haben. 371 Trunkenheitsfahrten hat die niederbayerische Polizei bislang verhindern können. Gefahren für andere VerkehrsteilnehmerEin tragisches Beispiel, welche Risiken und Gefahren entstehen können, sich mit Alkohol oder Drogen ans Steuer zu setzen, verdeutlicht ein schwerer Verkehrsunfall am 01.08.2020 im Bereich Deggendorf. Hierbei verunglückte ein eigentlich vorfahrtsberechtigter Motorradfahrer tödlich, weil der ebenfalls am Unfall beteiligte Pkw-Fahrer alkoholisiert war. Zwei Beispiele für „erhebliche Alkoholisierung“ in den letzten TagenEin Fordfahrer aus dem Raum Rottenburg a. d. Laaber wurde am Dienstag (18.08.2020) gegen 14.00 Uhr nachmittags in der Straubinger Straße in Plattling mit über drei Promille aus dem Verkehr gezogen. In Landshut wurde am gleichen Tag ein Radfahrer mit über zwei Promille von der Polizei angehalten.
Promillegrenzen/Fahranfänger/Fahrradfahrer/Führerschein auf Probe/MPU Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien fährt) zeigt. Wer mit 0,5 Promille und mehr ein Kraftfahrzeug fährt, muss mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen Mit 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Setzen Sie sich trotzdem ans Steuer, machen Sie sich strafbar. Ihnen drohen Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren. Bei einer Drogenfahrt ohne Fahrfehler, ohne Gefährdung anderer und ohne in einen Unfall verwickelt zu sein, drohen 500 bis 1.000 Euro Bußgeld. Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger, d. h. 0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger und junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen! Egal ob mit Auto, Motorrad oder Fahrrad/Pedelec: Wenn Sie noch fahren wollen oder müssen, lassen Sie die Finger von Alkohol, Medikamenten und Drogen! Denken Sie an eine mögliche Wechselwirkung von Alkohol, Medikamenten und Drogen! Legen Sie vor einer Feier fest, wer fahren soll und deshalb "trocken" bleibt! Fahren Sie in keinem Fall mit, wenn der Fahrer nicht mehr fahrtüchtig ist! Versuchen Sie mit allen Mitteln, "berauschte" Fahrer vom Fahren abzuhalten! Animieren Sie Fahrzeugführer nie zur Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten! Stellen Sie als guter Gastgeber in jedem Fall alkoholfreie Getränke bereit! Jeder Gastgeber hat eine Mitverantwortung gegenüber seinen Gästen. Deshalb für eine sichere Heimfahrt sorgen (Taxi, MVV,...) oder eine Schlafgelegenheit organisieren!

Zur Bekämpfung einer der Hauptunfallursachen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wird die niederbayerische Polizei auch weiterhin ihre intensive Verkehrsüberwachung Kontrollen fortführen. Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Günther Tomaschko, KHK, Tel. 09421/868-1014Veröffentlicht: 20.08.2020, 10:00 Uhr
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