201220-3-K Acht Trunkenheitsfahrten gestoppt – Fünf Führerscheine sofort beschlagnahmt

Seit Freitagabend (18. Dezember) haben Streifenteams in Köln acht Trunkenheitsfahrten beendet und fünf Führerscheine sofort beschlagnahmt. Außer bei einem Lkw-Fahrer zeigten die Atemalkoholvortests bei allen Fahrzeugführern mehr als ein Promille an. Einer der Autofahrer (41), der in Dünnwald beinahe mit einem entgegenkommenden Streifenwagen zusammengestoßen wäre, war kaum in der Lage selbstständig zu stehen und verweigerte einen Alkoholvortest. Er verbrachte nach einer angeordneten Blutprobe die Nacht zum Sonntag in einer Gewahrsamszelle. Sein Hyundai hatte mutmaßlich frische Unfallspuren - dahingehend dauern die Ermittlungen noch an. Bei einem E-Scooter-Fahrer (30), der einem Streifenteam in Neustadt-Nord auffiel, da er zu zweit auf dem Scooter unterwegs war, zeigten Vortests neben über einem Promille Atemalkoholwert auch Cannabiskonsum an.

Die weiteren fünf Fälle in Kürze:

Köln-Buchforst, Samstag (19. Dezember) gegen 1.20 Uhr, Heidelberger Straße:

Ein 36-jähriger Smart-Fahrer fuhr einem Streifenwagen mit überhöhter Geschwindigkeit und ohne Licht entgegen: rund 1,3 Promille, Führerschein beschlagnahmt, Strafanzeige.

Köln-Mülheim, Samstag (19. Dezember) gegen 2 Uhr , Carl-Brisch-Straße:

Polizisten nahmen bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle eines 26-jährigen Hyundai-Fahrers Alkoholgeruch wahr: rund 1,2 Promille, Strafanzeige.

Köln-Altstadt-Nord, Sonntag (20. Dezember) gegen 00.50 Uhr, Johannisstraße:

Ein Golf-Fahrer (65) fuhr vor den Augen eines Streifenteams "über Rot": rund 0,8 Promille, Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Köln-Deutz, Sonntag (20. Dezember) gegen 2 Uhr, Alfred-Schütte-Allee:

Bei einer allgemeinen Verkehrskotrolle eines Seat-Fahrers (26) zeigte der Atemalkoholvortest einen Wert von rund 1,2 Promille an: Führerschein beschlagnahmt, Strafanzeige.

Köln-Neustadt-Nord, Sonntag (20. Dezember) gegen 4.15 Uhr, Bismarckstraße:

Polizisten hielten einen BMW-Fahrer (27) an, der zuvor "in Schlangenlinien" unterwegs war: 1,2 Promille, Führerschein beschlagnahmt, Strafanzeige.

Die Polizei Köln stellt klar:

Neben unkalkulierbaren Gefahren durch Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann man sich als Kraftfahrzeugführer von Autos und E-Scootern sowie als Radfahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar machen. In vielen Fällen droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger oder junge Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren gilt: 0,0 Promille. (as/kk)

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