Darmstadt: Fahnder nehmen mutmaßlichen Drogendealer fest / 50-Jähriger in Untersuchungshaft / Weitere Drogen und Konsumgüter bei 31-Jährigem sichergestellt
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen:
Nach der Beschlagnahme von knapp einem Kilogramm Marihuana in einer Flüchtlingsunterkunft in der Otto-Röhm-Straße am 8. Januar (wir haben berichtet) konnten Fahnder am Mittwoch (20.01.) den mutmaßlichen Drogendealer festnehmen. Der 50-Jährige sitzt jetzt in Untersuchungshaft. Gleichzeitig wurden bei zwei Durchsuchungsmaßnahmen in dem Anwesen zwei 31 und 23 Jahre alte Männer vorläufig festgenommen und bei ihnen Kleinstmengen Rauschgift sowie diverse Konsumgüter sichergestellt.
An dem Freitag (08.01.) hatten Drogenfahnder im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens rund 970 Gramm Marihuana und eine Feinwaage in dem Zimmer des 50-Jährigen beschlagnahmt. Gegen den Tatverdächtigen, der bei dem Einsatz nicht angetroffen werden konnte, wurde durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt ein Untersuchungshaftbefehl erwirkt. Bei einem Polizeieinsatz am Mittwochmorgen trafen Fahnder den Gesuchten in seinem Anwesen an und nahmen ihn fest. Nach einer richterlichen Vorführung beim Amtsgericht Darmstadt wurde der Festgenommene in eine Haftanstalt gebracht.
Neben der Festnahme des 50-Jährigen durchsuchten Ermittler des Kommissariats 34 mit Unterstützung weiterer Einsatzkräfte sowie zwei Diensthunden zwei Wohneinheiten in dem Anwesen in der Otto-Röhm-Straße. Bei einem 31-Jährigen und einem 23 Jahre alten Mann bestand aufgrund von polizeilichen Erkenntnissen der Verdacht, dass sie ebenfalls mit Drogen handeln würden. In der Wohneinheit des 31 stießen die Polizisten auf geringe Mengen Cannabis, rund 3.300 Euro Bargeld sowie hochwertige Konsumgüter wie Hifi-Lautsprecher oder E-Scooter. Der Gesamtwert dürfte nach ersten Schätzungen bei mindestens 4.000 Euro liegen. Es wurde Anzeige wegen des Verdachts der Hehlerei eingeleitet. Ebenfalls Kleinstmengen Cannabis stellten die Polizeibeamten in der Wohnung des 23-Jährigen sicher. Auch er muss sich jetzt in einem Verfahren strafrechtlich verantworten.
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