++ Fahrten unter Alkohol-/ Drogeneinfluss ++

++ Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln ++ Am Freitag, den 05.02.2021 wurde um 21.25 Uhr ein 33-jähriger Oldenburger als Pkw-Führer in der Alexanderstraße kontrolliert. Bei ihm konnte eine Betäubungsmittelbeeinflussung festgestellt werden. Ein Drogenvortest ergab ein positives Ergebnis auf THC. Auf der Polizeidienststelle erfolgte eine Blutentnahme. Da bei dem Oldenburger noch eine geringe Menge Marihuana aufgefunden wurde, erwartet ihn ein zweites Ermittlungsverfahren. 146498 Am Sonntag, den 07.02.2021, kontrollierte die Polizei um 02.30 Uhr im Hackenweg einen 25-jährigen Mann aus Varel. Der Pkw-Führer stand unter Drogeneinfluss (THC). Er begleitete die Beamten zur Dienststelle. Dort wurde eine Blutprobe entnommen. 149701 Gegen vier E-Scooter Fahrer wurden am Wochenende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sie standen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Die Betroffenen erwartet ein Bußgeld in Höhe von 500,-EUR, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Für das Fahren mit einem E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen. Eine Ordnungswidrigkeit liegt auch bei dem Fahren eines Elektrorollers bei einem Promillewert von 0,5 bis 1,09 vor. Bei einem Wert von 1,1 Promille ist eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben. Dann stellt das Fahren unter Alkoholeinfluss eine Straftat dar. Eine Straftat kann allerdings schon ab 0,3 Promille vorliegen, wenn aufgrund des Alkohols Ausfallerscheinungen vorhanden sind. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland Einsatz- und Streifendienst 1 Dienstschichtleiter Telefon: 0441/790-4117 http://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_olden burg_stadt_ammerland