Pressemeldungen für den Landkreis Lindau vom 13. Februar 2021

13.02.2021, PP Schwaben Süd/West Pressemeldungen für den Landkreis Lindau vom 13. Februar 2021 Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Lindau und Lindenberg sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug. Medienkontakt: Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013). Verkehrsunfall LINDAU. Am Donnerstagvormittag zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr fuhr ein bislang unbekannter PKW Führer einen in der Lugecksiedlung 9 ordnungsgemäß geparkten Pkw Mitsubishi Outlander an und entfernte sich, ohne seine Erreichbarkeit zu hinterlassen. Bei dem angefahrenen Pkw entstand ein Sachschaden von ca. 2.500,-- Euro. Wer kann Angaben zum flüchtenden Pkw machen? Hinweise bitte an die Polizei Lindau unter der Telefonnummer 08382-9100. (PI Lindau) Alle Reifen an Pkw zerstochen LINDENBERG. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag hat ein bislang Unbekannter an einem roten Renault Clio, welcher in einer Siedlung im Lindenberger Westen geparkt war, alle vier Reifen zerstochen. Zeugenhinweise bitte unter Tel.: 08381-92010 an die Polizeiinspektion Lindenberg. (PI Lindenberg) Unfallflucht LINDENBERG. Am Freitagabend gegen 20.50 Uhr rutschte ein Autofahrer mit seinem Pkw in die Glasfassade einer Bäckereifiliale am Lindenberger Hutmacherplatz. Ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern, fuhr der bislang Unbekannte mit seinem unfallbeschädigten Pkw in Richtung Goßholz weg. Der Schaden ist erheblich, wer Angaben zum Unfallgeschehen machen kann, oder wem der unfallbeschädigte Pkw möglicherweise begegnet ist, möge sich bitte mit der Lindenberger Polizei unter Telefon 08381-92010 in Verbindung setzen. (PI Lindenberg) Verstoß gegen Ausgangssperre LINDENBERG. Am Freitagabend gegen 21.20 Uhr kontrollierte eine Streife der Lindenberger Polizei in der Hauptstraße zwei 24- und 22-jährige Männer. Die beiden gaben an, dass sie „auf der Suche nach Alkohol“ sind. Da dies nicht unter die Ausnahmeregelung fällt, werden die beiden Männer, die deutlich alkoholisiert waren, angezeigt. (PI Lindenberg)