Alkoholisiert, keine Fahrerlaubnis, Sachschäden: Autofahrer flüchtet erfolglos vor der Polizei

In der Nacht zu Dienstag flüchtete ein Autofahrer vor der Polizei, um einer Verkehrskontrolle zu entkommen. Er richtete so einigen Sachschaden an, bis er zu Fuß flüchtete. Polizisten stellten den Fahrer allerdings, der einen positiven Alkoholtest vorzuweisen hatte, aber keine Fahrerlaubnis. Beamten des Streifendienstes fiel der Volvo kurz nach Mitternacht auf, als er direkt vor ihnen mit hoher Geschwindigkeit von der Brunnenstraße auf die Rheydter Straße einbog. Er rutschte dabei auf die Gegenfahrbahn, die Polizisten entschlossen sich zur Kontrolle und gaben Anhaltezeichen. Zwar schaute der Fahrer in den Rückspiegel, entschied sich jedoch dazu, stark zu beschleunigen. Daraufhin folgendes Blaulicht, Martinshorn und Lichthupe verfehlten ebenfalls ihre Wirkung: Der Fahrer fuhr, teilweise mit "Schlangenlinien" über die Breite Straße, bei Rotlicht zeigender Ampel auf die Gartenstraße und weiter auf die Gartenstraße. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit spielte hierbei keine Rolle für ihn. Er setzte die Flucht fort, fuhr auf einen Parkplatz an der Friedrich-Ebert-Straße, steuerte auf eine Wand zu, durchbrach mit dem Auto den daneben befindlichen Bauzaun aus Metall. Nun auf losem Erdreich riss er eine Laterne aus der Verankerung und fuhr wieder auf die Friedrich-Ebert-Straße. Die Beamten verloren ihn kurz aus den Augen, fanden den Volvo aber in der weiteren Fahndung, der sich in einem Zaun an der Logenstraße festgefahren hatte. Zuvor hatte er augenscheinlich noch eine Verkehrsinsel mit Verkehrszeichen und ein geparktes Auto beschädigt. Das Auto war bei Eintreffen der Polizistinnen und Polizisten verlassen, sie stellten den 34-jährigen Fahrer aber unweit der Unfallstelle bei seiner fußläufigen Flucht. Da er körperlichen Widerstand leistete, wurde er fixiert und zur Wache gebracht. Ein dortiger Atemalkoholtest ergab einen Wert, der für eine deutliche Alkoholisierung spricht. Weiterhin stellte sich heraus, dass er keine gültige Fahrerlaubnis hat. Die letztendlichen Eigentumsverhältnisse des Volvos sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Der Halter des beschädigten Autos wurde informiert. Dem 34-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Die Strafanzeige gegen ihn beinhaltet u.a. den Verdacht der folgenden Straftaten: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung aus mehreren Gründen - u.a. durch Fahrunsicherheit von Alkoholgenuss und grobes und rücksichtsloses Schnellfahren - sowie Verkehrsunfallflucht. (cw) Rückfragen von Journalisten bitte an: Polizei Mönchengladbach Pressestelle Telefon: 02161/29 10 222 Fax: 02161/29 10 229 E-Mail: pressestelle.moenchengladbach@polizei.nrw.de https://moenchengladbach.polizei.nrw