BPOL NRW: Waffenverbotszone an den Bahnhöfen Köln Hbf, Siegburg/Bonn und Siegen, Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung für das kommende Wochenende
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PlakatWaffenverbotszoneBundespolizeidirektionSanktAugustinKSUSI.pdfPDF - 119 kBAllgemeinverfügungBundespolizeidirektionSanktAugustinKSUSI.pdfPDF - 278 kB
Mit Blick auf die konstant hohen Fallzahlen von Gewaltdelikten am Hauptbahnhof Köln sowie an den Bahnhöfen Siegen und Siegburg/Bonn hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Waffenverbotszone zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für das Wochenende vom 07. bis zum 10. Mai 2021.
Von Freitag ab 14:00 Uhr bis Montagmorgen 06:00 Uhr kontrollieren Bundespolizisten an den o.g. Bahnhöfen inklusive der Gleisanlagen verstärkt das Verbot des Mitführens von u.a. Feuerwaffen, Messern, Pfeffersprays und/oder Schlagstöcken. Bei Nichtbeachten der Allgemeinverfügung kann ein Platzverweis ausgesprochen und/oder ein Zwangsgeld erhoben werden.
Allein im Zuständigkeitsbereich der Inspektion Köln verzeichnete die Bundespolizei seit Oktober 2020 über 120 Vorgänge, die in Zusammenhang mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen standen. Hier nahmen unterschiedliche Messer (Einhand-, Butterfly, Cutter-, Klapp-, Brot-, Spring-, Kampf- oder Küchenmesser) den größten Schwerpunkt ein. Besonders der Angriff mit Stichwaffen führt oft zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Die sogenannte Alltagsgewalt eskaliert häufig unkontrolliert durch Betäubungsmittel- und Alkoholeinfluss und kann dann zu schwerwiegenden Gefahren für die Gesundheit und/oder Leib und Leben führen. Das Sicherheitsgefühl aller Bahnbenutzer/-innen wird hierdurch nachhaltig beeinträchtigt, so dass die Einsatzkräfte am kommenden Wochenende täglich von jeweils 14:00 Uhr bis zum Folgetag 06:00 Uhr den Kontrolldruck erhöhen und die Einhaltung des Verbotes überwachen.
Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Neben bestimmten Berufsgruppen dürfen Bahnreisende Waffen i.S.d. Waffengesetzes transportieren, wenn diese in einem geschlossenen, gesicherten Behältnis transportiert werden und alle Bestimmungen des Waffengesetzes erfüllt sind.
Zurückliegende Pressemitteilungen verdeutlichen die Aktualität, auch in Zeiten, die durch die Coronaschutzverordnung eher durch Kontaktminimierungen geprägt sind:
18. Januar 2021 - Siegen https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4814595
19. Februar 2021 - Siegburg/Bonn https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4842852
05. März 2021 - Köln https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4855814
29. April 2021 - Bonn https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4902286
Auf der Internetseite der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) sowie im Anhang dieser Pressemitteilung kann die Allgemeinverfügung, vom 29. April 2021, in Gänze eingesehen und alle wichtigen Informationen entnommen werden. Selbstverständlich wird diese in den kommenden Tagen auch in den betroffenen Bahnhöfen ausgehängt und es erfolgen am Wochenende Durchsagen durch die Deutsche Bahn AG, um alle Reisende zu informieren.
Interessierte Medienvertreter wenden sich für weitere Fragen bitte an das Presseteam der Bundespolizeiinspektion Köln.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Köln
Christin Fußwinkel
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